Sicherheitsbedürfnis steigt

Die steigende Zahl von Übergriffen auf Menschen, Wohnungseinbrüchen und Vandalismus lässt den Ruf nach mehr Sicherheit auch in Heilbronn-Franken immer lauter werden. Würde Videoüberwachung – wie sie in anderen Ländern üblich ist – dieses Bedürfnis stillen?

Sicherheit im privaten wie im öffentlichen Bereich ist derzeit ein großes Thema. Vor allem in Großstädten wie in Heilbronn steigt das Sicherheitsbedürfnis der Bürger und die Bereitschaft, dafür Videoüberwachung in Kauf zu nehmen. Der Grund dafür: Verbrechensdelikte haben in den vergangenen Jahren zugenommen: Einbrüche, Übergriffe, Sachbeschädigung.

Doch nicht nur in den Städten nimmt diese Zahl weiter zu, auch in den ländlichen Gebieten ist dieser Trend zu beobachten. Etwa im Landkreis Heilbronn. Hier haben die Delikte – etwa Wohnungseinbrüche – zugenommen. Zwar werden die Zahlen fürs abgelaufene Jahr erst Anfang März veröffentlicht, es gab aber im Jahr 2015 mit 493 gemeldeten Fällen einen enormen Anstieg von 326 Fällen im Vergleich zum Jahr 2014.

Zu Vandalismus gibt es keine offiziellen Zahlen, da dies kein Straftatbestand ist, der von den Behörden erfasst wird. Bei den Sachbeschädigungen gingen die Zahlen leicht zurück –von 1565 auf 1463 Fälle im Jahr 2015 im Landkreis Heilbronn, im Stadtkreis waren sie fast gleichbleibend. Die Aufklärungsquote lag hier bei lediglich 16,9 Prozent. Der Ruf nach mehr Sicherheit wird immer lauter.

Brauchen wir also mehr Überwachung, wie sie in anderen Ländern längst üblich ist? Momentan gelten im Land strenge gesetzliche Vorgaben für Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Möglich wird sie nur, wenn ein dauerhafter Kriminalitätsbrennpunkt vorliegt oder wenn bei Veranstaltungen konkrete Anhaltspunkte für drohende Straftaten vorliegen. „Wir könnten uns vorstellen, dass eine Videoüberwachung in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen und an Verkehrseinrichtungen unter erleichterten Voraussetzungen möglich wird. Dadurch würden Prävention und Abschreckung verstärkt. Ferner könnten Straftaten besser aufgeklärt werden“, sagt Kriminalhauptkommissar Rainer Ott vom Polizeipräsidium Heilbronn.

Sie erleichtert aber nicht den Aufwand der Polizei oder spart gar Personal. Die Aufnahmen müssten angeschaut, ausgewertet und nach Möglichkeit müsste auf verdächtige Beobachtungen rasch reagiert werden, so der Sprecher. Doch Kameras, auch wenn es nur Attrappen sind, können eine Abschreckungswirkung auf mögliche Straftäter erzielen. Videoüberwachung könne dazu beitragen, Kriminalität beziehungsweise Kriminalitätsängste an stark frequentierten Plätzen, in Innenstädten oder Verkehrseinrichtungen zu reduzieren. „Der größte Nutzen von Videoüberwachung besteht darin, dass solche Aufnahmen entscheidend zur Aufklärung von Straftaten beitragen können“, urteilt Ott.

Tatsächlich rüsten Hausbesitzer immer mehr auf in Sachen Sicherheit, die Stadtverwaltungen hingegen nicht. Nachdem in Heilbronn vor über zehn Jahren das K3-Zentrum an der Sülmerstraße videoüberwacht wurde, hat man die Kameras inzwischen abgebaut.

„Es gibt zurzeit keine behördliche Videoüberwachung in Heilbronn. Eine Webcam liefert zwar Live-Bilder vom Marktplatz, einzelne Personen sind darauf aber nicht zu erkennen und die Bilder werden auch nicht aufgezeichnet“, erklärt Christian Britzke Pressesprecher der Stadt. Dass die Überwachung erfolgreich war, daran besteht für ihn keinen Zweifel. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen sei hoch nach den Vorkommnissen in Köln und anderen Städten. „Voraussetzung für mehr Videoüberwachung ist eine Gesetzesänderung. Diese würde jedenfalls das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen“, so Britzke.

Dass dies auch im Bereich der Oberen Neckarstraße nach einigen Vorfällen gesunken ist, hat bereits eine Art Bürgerwehr entstehen lassen, die es sich zum Ziel gesetzt hat, dort zu patrouillieren und für Sicherheit zu sorgen. Nicht überwacht wird auch das Bahnhofsgelände, wie es sonst in anderen Städten üblich ist. Hierfür ist die Bahn zuständig, die aber ihre Kameras vor geraumer Zeit abgeschaltet hat.

Firmen schützen sich in der Region vor Vandalismus, Einbrüchen und Sachbeschädigungen. Hier sind Kameras gang und gäbe, denn auf Firmengrundstücken gelten die gesetzlichen Richtlinien für eine Kameraüberwachung nicht.

Uwe Deecke