Von der Idee zum Top-Produkt

Die Region Heilbronn-Franken wird nicht umsonst „Region der Weltmarktführer“ genannt. Hier sitzen Unternehmen, die forschen und entwickeln, um immer neue Spitzenprodukte auf den Markt zu bringen. Aber auch diese Spitzenprodukte müssen weiterentwickelt werden, um sich gegen Wettbewerber durchzusetzen.

Will die Region technologisch an der Weltspitze bleiben, zählen zukunftsweisende Produkte und Dienstleistungen, fortschrittliche Technik und qualifiziertes Know-how. Eine wohlverdiente Belohnung für die von den innovativen Unternehmen geleistete Kreativität und die getätigten Investitionen ist ein räumlich und zeitlich begrenztes Monopol zur alleinigen Herstellung, Anwendung und Vermarktung ihrer

Spitzenprodukte – durch gewerbliche Schutzrechte. Diese halten den Unternehmen die Wettbewerber „vom Hals“, denn die gewerblichen Schutzrechte – Patente, Gebrauchsmuster, eingetragene Designs, Marken – ermöglichen es, dem Wettbewerber die kostenlose gewerbliche Nutzung ohne Zustimmung des Inhabers zu verbieten.

„Durch die richtige Formulierung eines Problems hat man bereits die halbe Lösung“, sagte einst Albert Einstein, der zeitweise „technischer Experte dritter Klasse“ am Patentamt in Bern war. So funktionieren Erfindungen. Ein Patent ist die technische Lösung eines technischen Problems. Was tun, wenn eine Erfindung vorliegt? Recherchen in der Patentliteratur helfen, teure und unnötige Doppelentwicklungen zu vermeiden. Zudem kann der Gefahr, fremde Schutzrechte zu verletzen, vorgebeugt werden. Nach der Einreichung der Anmeldung erfolgt eine Prüfung durch das zuständige Amt, ob der Gegenstand der Anmeldung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ausführbar offenbart und gewerblich anwendbar ist. Da das Patent wie alle gewerblichen Schutzrechte dem Territorialitätsprinzip unterliegt, gilt es nur in dem Land, für das es erteilt wurde. Dieser Schutz für das Patent kann jedoch innerhalb von zwölf Monaten ab dem Anmeldetag auf andere Länder ausgedehnt werden. Ein erteiltes Patent hat eine maximale Schutzdauer von 20 Jahren.

Ein Patent ist ein Spiegel der Forschungsleistung und der Innovationskraft eines Unternehmens. Es kann bei deren monetären Bewertung eine erhebliche Rolle spielen. Zudem steigern Patente die Motivation der Mitarbeiter des Unternehmens, denn der Erfinder hat abgesehen von der immateriellen Wertschätzung per Gesetz einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Ein Gebrauchsmuster für Vorrichtungen als Alternative zum Patent wird ohne Prüfung der Schutzvoraussetzungen in das amtliche Register eingetragen. Es ist üblicherweise günstiger und schneller zu erlangen als das Patent und daher unter bestimmten Voraussetzungen das geeignete Schutzrecht.

Die Gestaltung von Produkten spielt eine große Rolle, um sich von der Konkurrenz optisch abzuheben. Das ist eine absatzfördernde Chance, nicht nur für Hersteller von Konsumgütern. Das Design gibt Autos, Medizintechnikprodukten, Leuchten oder Sanitärtechnik einen unverwechselbaren Charakter. Es ist daher oft ausschlaggebend für die Kaufentscheidung. Diese Gestaltung lässt sich mit einem eingetragenen Design schützen. „Melden Sie Ihre Marke an, bevor es ein anderer macht“ – ein wertvoller Ratschlag. Je bekannter eine Marke ist, desto größer ist die Gefahr, dass Wettbewerber das Zeichen imitieren und verwenden. Technische Schutzrechte und eingetragene Designs sind zeitlich begrenzt, eine Marke hingegen hat durch Zahlung von Verlängerungsgebühren eine unendliche Laufzeit.

Die richtige Marke kann maßgeblich über Erfolg oder Misserfolg eines Produkts entscheiden. Denn die Kaufentscheidung eines Kunden hängt von der Ausstrahlung des Produkts und den damit verbundenen Emotionen ab. Die Marke, das Logo oder ein Slogan ermöglichen, das Produkt eines Unternehmens von dem eines Wettbewerbers durch die individuelle Kennzeichnung zu unterscheiden. Die Marke steht für Qualität und bleibt im Gedächtnis – der entscheidende Wettbewerbsvorteil. Starke Marken stellen einen hohen Vermögenswert dar und können verkauft oder lizenziert werden. Insbesondere für Marken ist eine Recherche vor der Anmeldung unabdingbar.

„Heilbronn-Franken: die Region der Weltmarktführer“ – sie steht für Spitzenprodukte ihrer Unternehmen. Deren Innovationen sorgen für den technischen Fortschritt. Patentanwälte sind die Schnittstelle zwischen Technik und Recht und geben zur Steigerung der Innovationsdynamik dieser Region wichtige Impulse. Sie beraten in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und helfen Unternehmen dabei, entscheidend die Weichen für den Erfolg der Spitzenprodukte zu stellen. Der Nutzen des Einsatzes von gewerblichen Schutzrechten reicht vom technischen bis hin zum gestalterischen Vorsprung und zur Werbewirkung. Der Hinweis auf erteilte Schutzrechte ist ein gewichtiges Verkaufsargument, mit dem sich eine starke Wirkung im Hinblick auf die technologische Leistungsfähigkeit und das Prestige nicht nur für Weltmarktführer erzielen lässt.

Claire Meyer

Zur Person
Claire Meyer ist Patentanwältin sowie European Trademark und Design Attorney und arbeitet seit 1998 im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Sie leitete acht Jahre ein kleines Unternehmen für Schutzrechtsrecherchen und ist seit 2008 als Patentanwältin in der Innovationsfabrik Heilbronn in der Sozietät „Meyer & Meyer Patentanwälte“ selbstständig tätig.