Kooperation der Justizvollzugsanstalt und des Jobcenters Schwäbisch Hall sowie der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim beschlossen

Um Haftentlassenen eine gute Wiedereingliederung in die Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, haben sich die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim, die Justizvollzugsanstalt sowie das Jobcenter Schwäbisch Hall für eine Kooperation ausgesprochen. Die drei Partner unterzeichneten Anfang November den Vertrag.

„Die Resozialisierung ist das Hauptziel der Haft“, erklärt Eric Judeich, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Schwäbisch Hall, das Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und der JVA Schwäbisch Hall sowie der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim. „Für eine erfolgreiche Integration der Haftentlassenen in die Gesellschaft müssen die Weichen gestellt sein“, erläutert er weiter. Damit meint Judeich insbesondere, dass die Unterkunft, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration in Ausbildung oder Arbeit sowie die Gewährung möglicher Sozialleistungen gesichert sein müssen.

Sein Anliegen, eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen, kommt sowohl bei der Agentur für Arbeit als auch beim Jobcenter gut an. „Die Chancen, die der günstige Arbeitsmarkt auch Haftentlassenen bietet, müssen wir nutzen, indem alle Akteure gemeinsam und frühzeitig agieren“, erklärt Karin Käppel, die Leiterin der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim.

Der Resozialisierungsberater der Arbeitsagentur, Benedikt Schneider, bietet bereits während der Haft in der JVA berufliche Beratung, Arbeitsvermittlung und Bewerbungstraining an. Als erster Ansprechpartner stellt er bei Bedarf Kontakte zu anderen Arbeitsagenturen, dem Jobcenter oder der Berufsberatung her. „Wir unterstützen den Übergang von der Haft in die Freiheit, doch das Sozialrecht ist komplex. Wir sind froh, dass wir mit dem Resozialisierungsberater der Agentur einen Experten an unserer Seite haben“, so Judeich.

Alle tragen zur erfolgreichen Wiedereingliederung bei

ie Unterstützung der Kooperationspartner versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe für die Haftentlassenen und setzt sechs Monate vor einer anstehenden Entlassung auf freiwilliger Basis an. Roland Rößler, Geschäftsführer des Jobcenters, betont: „Wir haben einen ganzheitlichen Ansatz. Das heißt, in der Betreuung beziehen wir alle Knackpunkte, die unsere Kunden bei der Arbeitssuche beeinflussen, mit ein. Es ist wichtig, dass alle Helfer und Berater von Beginn an Hand in Hand arbeiten.“ Genau das sieht die Kooperationsvereinbarung, die Anfang November unterzeichnet wurde, auch so vor.