Landesregierung legt erstes Entlastungspaket für Bürokratieabbau vor

Bürokratieabbau
In der Entlastungsallianz werden praxistaugliche Lösungen zur Vereinfachung, dem Bürokratieabbau und der Optimierung von Prozessen erarbeitet. Foto: AdobeStock/bluedesign

Die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg hat das erste Entlastungspaket mit rund 20 Erleichterungen vorgelegt. Aus Sicht von Ministerpräsident Winfried Kretschmann können Land, Kommunen und Wirtschaft zusammen viel erreichen und gemeinsam ungenutzte Potentiale des Bürokratieabbaus erschließen, heißt es in der Pressemitteilung.

Die im Juli 2023 von Ministerpräsident Winfried Kretschmann gegründete Entlastungsallianz – ein mit Kommunal- und Wirtschaftsverbänden geschlossene Bündnis zum Bürokratieabbau – hat ihr erstes Paket vorgelegt. Das „Entlastungspaket I“ sieht vor, dass Vergabeverfahren vereinfacht werden, sämtliche Schriftformerfordernisse bei der Nutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entfallen, Schulverwaltungen bei der Datenverarbeitung entlastet und das kommunale Haushaltsrecht flexibilisiert werden.

Nach der Sitzung des Lenkungskreises des Bündnisses am vergangenen Freitag zeigten sich nicht nur Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl optimistisch. Auch die Präsidenten der acht beteiligten Verbände – der Gemeindetag Baden-Württemberg, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg, der Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergischer Handwerkstag, die Unternehmer Baden-Württemberg, sowie der Sparkassenverband Baden-Württemberg und der Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband – erklärten gemeinsam:

„Das erste Entlastungspaket liegt nun auf dem Tisch. Das ist wichtig, denn damit wird klar, die Entlastungsallianz kann Ergebnisse liefern. Der Start ist damit gelungen. Jetzt gilt es, dass die geeinten Maßnahmen schnell und zielgerichtet vom Land umgesetzt werden, um die angestrebte Entlastungswirkung für die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen und Betriebe und auch die Verwaltungen erlebbar zu machen. Gleichzeitig müssen wir uns bewusstmachen: Mit diesem ersten Maßnahmenpaket wurden niedrighängende Früchte geerntet. Wenn wir unserem Anspruch gerecht werden wollen, auch Aufgaben und Standards zu überprüfen und anzupassen, muss sich die Entlastungsallianz nun auch an die dickeren Bretter heranwagen. Das ist unsere klare Erwartungshaltung für die nächsten Wochen und für ein Entlastungspaket II.“

Schriftformerfordernisse reduzieren

Laut Pressemitteilung sieht das „Entlastungspaket I“ mit rund 20 Maßnahmen unter anderem die Streichung sämtlicher Schriftformerfordernisse für die Nutzer von OZG-Leistungen über das Online-Portal Service BW vor. Dies kommt allen Bürgern und der Wirtschaft zugute. In der Facharbeitsgruppe „Verwaltungsorganisation“ unter Federführung des Innenministeriums wurde zudem vereinbart, in allen sonstigen Rechtsnormen noch vorhandene Schriftformerfordernisse, wo immer möglich, durch eine einfache Textform zu ersetzen. Anstatt eines Schriftstücks mit Originalunterschrift ist somit eine einfache E-Mail ausreichend.

Bürokratieabbau bei Vergabeverfahren

In der Facharbeitsgruppe „Unternehmen“ konnte unter Federführung des Wirtschaftsministeriums unter anderem ein Durchbruch bei den Vergabe-Wertgrenzen bei öffentlichen Beschaffungen erzielt werden. So können etwa zukünftig Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Land und Kommunen bis zu dem von der EU vorgegebenen Schwellenwert in Höhe von 221.000 Euro mit einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden; kommunale Bauleistungen bis zu einer Wertgrenze von einer Million Euro. Diese Anhebung der Wertgrenzen wird voraussichtlich bis zu 5000 Verfahren pro Jahr deutlich aufwandsärmer und schneller machen. Etwa ein Drittel der kommunalen Vergaben werden davon profitieren. Auch bei der Vergabe durch Landeseinrichtungen werden die Vergabestellen signifikant entlastet. Angebotserstellungen sollen zusätzlich für Unternehmen durch schlankere Verfahren vereinfacht werden.

Weitere Entlastungen im kommunalen Haushaltsrecht

Weitere Entlastungen sind für die Kommunen im kommunalen Haushaltsrecht vorgesehen: Der Gesamtabschluss soll vereinfacht oder alternativ der Beteiligungsbericht um eine vereinfachte Darstellung der gesamten Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Kernhaushalts und seiner ausgelagerten Bereiche (Eigenbetriebe, Gesellschaften etc.) erweitert werden. Indem den Kommunen ein Wahlrecht zwischen Gesamtabschluss und erweitertem Beteiligungsbericht eingeräumt wird, sinkt der Aufwand erheblich. Insbesondere müssen künftig weniger teure externe Rechnungsprüfungen beauftragt werden.

Schulverwaltung bei der Datenverarbeitung entlasten

Im Bereich Bildung hat die zuständige Facharbeitsgruppe unter Federführung des Kultusministeriums eine Reform des Schulgesetzes auf den Weg gebracht. Schulverwaltungen können damit künftig im Auftrag der Schulen Aufgaben in der Datenverarbeitung übernehmen. So muss nicht jede Schule einzeln Verträge über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Die Bündelung gleichartiger Aufgaben am Kultusministerium verhindert eine Mehrfachprüfung desselben Vertrags. Dies entlastet Schulen erheblich vom Verwaltungsaufwand bei der Nutzung landesweit angebotener Systeme, etwa der Digitalen Bildungsplattform.

Erste Schritte und Erfolge mit Entlastungspaket I

In der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg erarbeiten Verwaltung, Verbände und Experten in neun Arbeitsgruppen gemeinsam praxistaugliche, funktionierende Lösungsvorschläge zum Bürokratieabbau. Grundlage der Facharbeit sind zunächst 200 Problemanzeigen. Nach rund zehn Wochen Arbeit konnte nun für gut zehn Prozent eine Einigung erzielt werden.

Nachdem die Entlastungsallianz erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen hat, befinden sich nun zahlreiche weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau in Bearbeitung.

red