Das ist neu bei der Steuer

Obwohl die neue Bundesregierung ihre Arbeit noch nicht aufgenommen hat, werden sich die Steuerzahler auch im Jahr 2018 mit Steueränderungen vertraut machen müssen. Nachfolgend einige für breite Kreise von Steuerzahlern interessante Änderungen.

Im Jahr 2018 steigt der jährliche Freibetrag, der das steuerliche Existenzminimum bei der Einkommensteuer freistellen soll, von 8820 auf 9000 Euro. Durch Anpassungen beim Einkommensteuertarif werden inflationsbedingte Steuererhöhungen verhindert.

Eine gute Neuigkeit für Eltern ist, dass das Kindergeld dieses Jahr um zwei Euro je Kind und Monat angehoben wird. Damit beträgt die Leistung für das erste und zweite Kind 194 Euro, für das dritte 200 Euro sowie für das vierte und weitere Kinder jeweils 225 Euro im Monat. Eine alternative Steuerentlastung ist der Kinderfreibetrag. Dieser steigt von 7356 auf 7428 Euro im Jahr. Muss ein Steuerzahler für den Unterhalt oder die Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltspflichtigen Person aufkommen, kann er die Aufwendungen hierfür bei der Einkommensteuererklärung bis zu 9000 Euro (bisher 8820 Euro) geltend machen. Dieser Betrag erhöht sich um die Beiträge, die für die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung des Unterhaltsempfängers aufgewandt werden.

Diese Aufwendungen sind allerdings nur dann abzugsfähig, wenn für die unterstützte Person kein Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag besteht und diese kein oder nur geringes Vermögen hat. Bestehen jedoch eigene Einkünfte und Bezüge, so vermindert sich der Höchstbetrag um die Summe, die 624 Euro im Kalenderjahr übersteigt.

Eine weitere Änderung ist, dass die Grenze, bis zu der Wirtschaftsgüter, die beruflich oder betrieblich genutzt werden, als geringwertig gelten und damit noch im Anschaffungsjahr voll abschreibungsfähig sind, von 410 auf 800 Euro angehoben wird. Die Möglichkeiten, steuerfrei in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren, werden verbessert. Geringverdiener erhalten sogar einen staatlichen Zuschuss, wenn sie in eine betriebliche Altersversorgung investieren. Weiterhin wird die Grundzulage für die Riester-Rente von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht.

Ab der Einkommensteuererklärung für 2017, die in der Regel 2018 erstellt wird, müssen keine Belege mehr beifügt werden. Das Finanzamt fordert diese nur bei Bedarf an. Die Belege sind mindestens bis zum Ablauf der Einspruchs- beziehungsweise Klagefrist gegen den Steuerbescheid aufzubewahren, für Spendenbescheinigungen gilt ein Jahr nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids.

Zenon Bilaniuk

Zur Person
Dipl. oec. Zenon Bilaniuk ist seit Januar 2018 Landesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler in Baden-Württemberg und zudem im Bundesvorstand des Steuerzahlerbundes für die steuerpolitische Ausrichtung des Gesamtverbandes verantwortlich. In dieser Funktion nimmt der 61-Jährige unter anderem als Sachverständiger an Anhörungen zu Steuergesetzen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages teil.