
Das Landratsamt Schwäbisch Hall hat einen Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, um den Energieverbrauch standortübergreifend abzusenken. Als Basis hierfür dienen die Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem Schließtage zwischen dem Jahreswechsel, niedrigere Temperaturen in den Verwaltungsgebäuden, eine Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Ausschalten nicht benötigter Beleuchtung.
„Auch eine Teilschließung des Landratsamtes und dessen Außenstellen ist für den Zeitraum vom 27. Dezember 2022 bis einschließlich 5. Januar 2023 angedacht“, sagt Landrat Gerhard Bauer. Dadurch müssen die Gebäude nur noch teilweise beheizt werden. „Zu den näheren Details rund um diese Teilschließung wird die Öffentlichkeit zeitnah noch einmal gesondert informiert“, so Bauer.