Neue Richtlinien für Nachhaltigkeitsberichte

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden ab 2025 mehr Unternehmen in der Pflicht stehen, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Foto: Adobe Stock/Sydney vd Boogaard

Nachhaltigkeitsberichte werden durch neue Richtlinien auch für viele Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus ab 2025 zur Pflicht. Laut VDMA kann ein ERP-System hilfreich sein, um die Berichtspflichten zu erfüllen.

Viele Unternehmen in der Europäischen Union müssen erstmals ab dem Jahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen, der sich nach den Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) richtet. „Dabei müssen in Abhängigkeit des Wesentlichkeitsvorbehalts viele Daten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen berichtet werden, die aktuell noch nicht vorliegen. Um diese Daten zu erheben, zu verwalten und zu steuern, werden intelligente Systeme benötigt. Hierbei könnten ERP-Systeme eine zentrale und hilfreiche Rolle einnehmen“, erläutert Judith Herzog, Referentin für Nachhaltigkeit im VDMA.

Die Zeit, um sich auf diese neuen Berichtsvorgaben vorzubereiten, ist erkennbar kurz. Darum hat der VDMA-Arbeitskreis ERP zusammen mit der VDMA-Abteilung Umwelt und Nachhaltigkeit ein Whitepaper entwickelt, mit dem sich Unternehmen aus dem Maschinen- und Anlagenbau zeitnah auf diese neuen Berichtspflichten vorbereiten können. Das Papier beantwortet laut VDMA unter anderem die Frage, wie ein ERP-System als Datengrundlage eingesetzt werden kann. Dabei werde deutlich, dass ein hoher prozentualer Anteil der erforderlichen quantitativen Daten bereits im ERP verfügbar beziehungsweise erstellbar wäre.

Deutlich mehr Unternehmen berichtspflichtig

Die Vorgaben der CSRD sorgen laut VDMA dafür, dass sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich vergrößert. Die Direktive fordere insgesamt eine deutlich stärkere Quantifizierung der Berichtsinhalte im Sinne von Kennziffern. Damit soll die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben gestärkt werden.

Die CSRD verpflichtet künftig Unternehmen zu einer einheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung, wenn sie zwei von drei Größenkriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeitende
  • 40 Millionen Euro Umsatz oder
  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme

Direktive als Wegbereiter für mehr Klimaschutz

Hintergrund dieser Maßnahmen ist das Ziel der EU, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Die CSRD ist im Rahmen des EU Green Deals eine der Stellschrauben, um dieses Ziel zu erreichen. Mit einem ERP-System haben Unternehmen laut VDMA die Möglichkeit, den eigenen CO2-Footprint herauszuarbeiten und sich Ziele zu setzen, um diesen konsequent zu senken. So können Unternehmen ihren Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten.

red.