Das Recht auf Reparatur kommt

In dieser Woche hat das EU-Parlament der Richtlinie über das Recht auf Reparatur zugestimmt. Damit sollen Abfälle reduziert und die Reparaturbranche gestärkt werden, indem künftig das Reparieren von Geräten einfacher und kostengünstiger gemacht wird.

Recht auf Reparatur
Statt gleich eine neue Kaffeemaschine zu kaufen, soll es künftig wieder attraktiver werden, erst einmal zu versuchen, die Alte zu reparieren. Foto: Adobe Stock/Friends Stock

Die mit 584 zu 3 Stimmen bei 14 Enthaltungen angenommene Richtlinie über das Recht auf Reparatur präzisiert die Reparaturpflichten der Hersteller und setzt Anreize für die Verbraucher, Produkte zu reparieren, damit sie länger halten und verwendet werden können.

Nach Angaben der Kommission entstehen in der Europäischen Union pro Jahr bei der vorzeitigen Entsorgung noch brauchbarer Konsumgüter 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Dabei werden 30 Millionen Tonnen Ressourcen unnötig verbraucht und 35 Millionen Tonnen Abfall verursacht. Den Verbrauchern, die anstelle von Reparaturen Neuanschaffungen vornehmen, entstehen dadurch zudem jährlich Verluste in Höhe von etwa 12 Milliarden Euro. Es wird erwartet, dass die neuen Vorschriften 4,8 Milliarden Euro an Wachstum und Investitionen in der EU auslösen werden, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.

Rechtzeitig und kostengünstig reparieren und informieren

Die neuen Vorschriften sollen dafür sorgen, dass die Hersteller rechtzeitig und kostengünstig Reparaturen durchführen und die Verbraucher über ihr Recht auf Reparatur informieren. Bei Geräten, die in der Gewährleistungszeit repariert werden, wird der Haftungszeitraum um ein Jahr verlängert. So soll es sich noch mehr lohnen, sich für die Reparatur statt für den Kauf eines neuen Geräts zu entscheiden.

Aber auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung müssen die Hersteller gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Im Laufe der Zeit kann die Liste der Produktkategorien erweitert werden. Für eine perspektivische Ausdehnung auf weitere Produkte spricht sich auch der TÜV-Verband in einer Stellungnahme aus.

Europäische Online-Plattform

Um das Reparieren zu erleichtern, werde eine europäische Online-Plattform mit nationalen Ablegern eingerichtet, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments weiter. Sie soll helfen, Reparaturbetriebe vor Ort, Verkäufer generalüberholter Geräte, Käufer defekter Geräte oder Reparaturinitiativen in der Nachbarschaft, beispielsweise Reparaturcafés, ausfindig zu machen.

„Das Recht auf Reparatur ist ein Wegbereiter für die europäische Kreislaufwirtschaft. Die Verpflichtung der Hersteller, Reparaturen zu ermöglichen, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Konsumgesellschaft“, sagt Johannes Kröhnert vom TÜV-Verband. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in Zukunft defekte Produkte nicht mehr zwangsläufig ersetzen, sondern können diese reparieren lassen. Auch bei herstellerunabhängigen Reparaturwerkstätten. So kann die lineare Wirtschaft beendet und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Ressourcen geschaffen werden. Die Lebensdauer der Produkte wird verlängert, erhebliche Mengen an Abfall werden vermieden und die Abhängigkeit von ausländischen Rohstoffen wird reduziert.“

Reparaturmarkt soll wieder angekurbelt werden

Das Recht auf Reparatur soll zum einen den EU-Reparaturmarkt stärken und anderen die Reparaturkosten für die Kundschaft senken. So müssen Hersteller Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen zur Verfügung stellen. Sie dürfen keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren. Vor allem dürfen sie weder die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder deswegen verweigern, weil es vorher von jemand anderem repariert wurde.

Erschwinglichere Reparaturen durch Fördermaßnahmen

Damit Reparaturen erschwinglicher werden, muss jeder Mitgliedstaat Reparaturen mit mindestens einer Maßnahme fördern. Hierfür können Gutscheine und Fördergelder für Reparaturen bereitstellt, Informationskampagnen durchführt, Reparaturkurse angeboten oder von der Bevölkerung vor Ort betriebene Reparaturräume unterstützt werden. Ortsnahe und bezahlbare Reparaturen von Haushaltsgeräten und Alltagsprodukten würden dadurch jetzt grundsätzlich möglich, begrüßt Kröhnert die Entscheidung.

Sobald die Richtlinie vom Rat förmlich gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten fortan 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

red