Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Auszubildende wird in diesem Jahr mit der neuen Förderrichtlinie „Junges Wohnen“ erstmalig vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg unterstützt.
Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Das teilte das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg kürzlich mit. „Mit dem Jungen Wohnen fördern wir zum ersten Mal bezahlbaren Wohnraum speziell für junge Menschen in Ausbildung. Das ist eine gezielte Investition in die Fachkräfte der Zukunft“, erklärte die baden-württembergische Bauministerin Nicole Razavi (CDU).
Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert. Die für Auszubildende nun erstmals vom Bauministerium.
Junges Wohnen als sinnvolle Ergänzung
„Seit Langem unterstützen wir bereits das Mitarbeiterwohnen im Rahmen unserer Mietwohnraumförderung. Das Junge Wohnen ist da eine sinnvolle Ergänzung. Wir können damit die Wohnbedürfnisse der Auszubildenden unmittelbar adressieren. Sobald uns die Fördermittel des Bundes zur Verfügung stehen, können wir 2024 auf ein zusätzliches Bewilligungsvolumen von 32,6 Millionen Euro zurückgreifen“, so Ministerin Razavi.
Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden mit einem Wohnberechtigungsschein zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden, heißt es in der Mitteilung weiter.
„Bezahlbares Wohnen ist auch eine veritable Standortfrage für Baden-Württemberg. Ohne gute Wohnangebote droht uns die Abwanderung gut ausgebildeter Fach- und Nachwuchskräfte. Das können wir uns nicht erlauben“, stellte Ministerin Razavi fest.
red