Steuererklärung für Azubis und Studenten kann sich lohnen

Steuererklärung Azubi Student
Der Aufwand einer Steuererklärung kann sich auch für Azubis und Studenten durchaus lohnen. Foto: Zoran Zeremski/AdobeStock

Als Azubi oder Student konzentrieren sich die Gedanken meist hauptsächlich auf Prüfungen, Projekte und die nächste Party. Was die meisten noch nicht im Blick haben, ist die Steuererklärung. Die kann sich aber durchaus lohnen.

Die meisten Menschen glauben, Steuererklärungen sind nur für Berufstätige relevant, die ein reguläres Einkommen haben. Aber auch Auszubildende oder Studenten können unter Umständen Steuern sparen oder sogar Geld zurückbekommen. Alle wichtigen Infos gibt es im Folgenden von den Experten der RTS Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co. KG.

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Für einige ist die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht:
• Wer mit einer selbstständigen oder einer freiberuflichen Tätigkeit verdient als den Grundfreibetrag.
• Wer andere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge einnimmt, die den jährlichen Grundfreibetrag überschreiten.
• Wer Lohn oder Gehalt gleichzeitig, also nebeneinander, von mehreren Arbeitgebern erhält.

Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern

Azubis oder Studenten, die vielleicht dual studieren oder einem Nebenjob nachgehen, werden Steuern meist automatisch vom Gehalt abgezogen, und es besteht die Möglichkeit, dass zu viel abgezogen wurde. Mit einer Steuererklärung lässt sich dieses Geld zurückfordern.

Auf ein zu versteuerndes Einkommen, das unter dem Existenzminimum (= dem Grundfreibetrag) liegt, wird keine Einkommensteuer erhoben. Insgesamt geht der deutsche Staat davon aus, dass Alleinstehende im Jahr 2024 einen Betrag von 11.604 Euro im Jahr zum Leben benötigen. Für Verheiratete verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 23.208 Euro. Liegt das Einkommen unter diesen Beträgen, wird es gar nicht erst der Einkommensteuer unterworfen.

Was Studenten und Azubis absetzen können

Liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag und wurde Steuer einbehalten, so stellt sich die Frage, ob Ausgaben geltend gemacht werden können.

So gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1230 Euro, der immer abgezogen werden kann. Liegen die tatsächlichen Ausgaben über diesem Pauschbetrag, können auch die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden. Hierfür sind allerdings Belege erforderlich. Hierzu gehören beispielsweise Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten zur Uni oder Ausbildung, Arbeitsmittel wie Laptop (dieser kann je nach Preis eventuell nicht auf einmal in Ansatz gebracht werden, sondern man muss ihn über seine Nutzungsdauer verteilen) oder Fachbücher, sowie Miete und Verpflegungskosten bei doppelter Haushaltsführung. Diese Ausgaben können die Steuerlast verringern und somit Geld sparen.

Besonders Auszubildende können Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Ausbildung steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Fachliteratur oder Kursgebühren.

Wie fange ich mit der Steuererklärung an?

Der Gedanke, eine Steuererklärung einzureichen, mag auf den ersten Blick überwältigend erscheinen, aber keine Sorge, es gibt viele Ressourcen und professionelle Hilfe, die dabei helfen können, eine Steuererklärung korrekt und effizient einzureichen.

Eine Steuererklärung mag zwar zunächst nach viel Aufwand klingen, aber sie kann sich für Auszubildende und Studenten durchaus lohnen. Ob es darum geht, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern oder Ausgaben abzusetzen – es gibt viele Möglichkeiten, wie Auszubildende oder Studenten von Steuervorteilen profitieren können.

red