Wie wird das Bauen gefördert?

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Klimafreundlicher Neubau und Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen stehen wegen der ehrgeizigen nationalen Energie- und Klimaziele hoch im Kurs.

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erleichtert die Bundesregierung es Unternehmen, Investitionen in den Bereichen Beratung, Gebäude sowie Prozesse und Anlagen zu tätigen.

Beratung

Die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme zielt auf kleine und mittlere Unternehmen, die einen Gesamtenergieverbrauch von höchstens 500.000 Kilowattstunden im Jahr vorweisen. Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten können gefördert werden. Die Unterstützung für den Energieaudit beträgt je nach Energiekosten bis zu 6000 Euro.

Die Förderung von maßgeschneiderten Sanierungsfahrplänen für Nichtwohngebäude wird nach der Nettogrundfläche berechnet und beläuft sich auf maximal 8000 Euro.

Die Hilfe für komplexe Einsparmaßnahmen durch die Förderung von Contracting-Orientierungsberatungen beträgt je nach Energiekosten maximal 10.000 Euro pro Gebäudepool.

Gebäude

Einzelmaßnahmen für Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsanlagen und -optimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung können mit bis zu 55 Prozent gefördert werden. Bei Nichtwohngebäuden betragen die förderfähigen Kosten maximal 1000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche; insgesamt maximal 15 Millionen Euro.

Beim Neubau eines Nichtwohngebäudes als Effizienzgebäude kann der zinsverbilligte Kredit mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent gefördert werden. Bei der Sanierung betragen förderfähige Kosten bis zu 2000 Euro pro Quadratmeter; maximal 30 Millionen Euro.

Das Förderprogramm Zuschuss Brennstoffzelle sieht eine Förderung von maximal 40 Prozent der Kosten und bis zu 34.300 Euro pro Zelle vor.

Prozesse und Anlagen

Querschnittstechnologien werden je nach Unternehmensgröße mit bis zu 40 Prozent und maximal 200.000 Euro gefördert.

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien fördert der Bund je nach Unternehmensgröße mit höchstens 55 Prozent und maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben.

Für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik und Energiemanagement-Software stehen Fördermittel von bis zu 40 Prozent (je nach Unternehmensgröße), allerdings höchstens 15 Millionen Euro pro Vorhaben bereit.

Kleine und mittlere Unternehmen werden auch bei der Energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen bevorzugt und mit maximal 50 Prozent bzw. höchstens 15 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert.

Für die Transformation von Unternehmensstandorten zur Treibhausneutralität wird die Erstellung eines Transformationskonzepts mit maximal 60 Prozent oder 80.000 Euro gefördert.

Weiterhin sieht die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft den gleich-namigen Förderwettbewerb des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vor. Bis zum 23. April eingereichte Projekte mit einer Amortisationszeit von mindestens vier Jahren können mit 60 Prozent oder maximal zehn Millionen Euro pro Vorhaben gefördert werden.

Neubauten-Förderung

Seit 1. März 2023 werden klimafreundliche und energieeffiziente Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den Standard eines Effizienzgebäudes 40 vorweisen.

Beatrix Drescher

Weitere Informationen

Förderungen der KfW für Unternehmen

Förderfinder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz