Der Mindestlohn steigt ab Januar um 35 Cent, auf 9,19 Euro pro Stunde – und mit ihm der Verdienst von 2880 Menschen im Landkreis Schwäbisch Hall. So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum. Auch die Wirtschaft im Kreis profitiert von der Erhöhung.
Zum Jahresbeginn wird der Mindestlohn auf 9,19 Euro angehoben. Für Beschäftigte, die nach dem Mindestlohn bezahlt werden, bedeutet das 35 Cent mehr Lohn pro Stunde. Auch die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohn-Plus: In diesem Jahr betrage das Wachstum im Landkreis Schwäbisch Hall rund 724.000 Euro, teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Sie beruft sich auf eine aktuelle Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover, das die Auswirkungen der Mindestlohn-Entwicklung regional untersucht hat.
„Mal ins Kino oder Essen gehen. Und auch mal etwas Neues für den Haushalt anschaffen – fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, fließt in den Konsum. Und einen Großteil davon geben sie vor Ort aus“, sagt Burkhard Siebert von der NGG-Region Heilbronn. Denn wer zum untersten Lohn arbeite, könne nichts auf die hohe Kante legen.
„Luft nach oben“
Für den Gewerkschafter ist der gesetzliche Mindestlohn aber auch nach der aktuellen Erhöhung zu niedrig: „Selbst für eine Vollzeitkraft ist es extrem schwer, mit dem Mindestlohn klarzukommen. Gerade dann, wenn auch noch Kinder im Haushalt leben. Und bei steigenden Mieten sowieso.“
Siebert sieht bei den Löhnen „Luft nach oben“ und die Arbeitgeber in der Pflicht: „In Branchen wie dem Gastgewerbe und dem Bäckerhandwerk gehen trotz guter Wirtschaftslage selbst Fachkräfte oft nur mit dem gesetzlichen Minimum nach Hause.“
Bei seiner Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro pro Stunde. Nach dem Mindestlohngesetz steigt er alle zwei Jahre. Wie hoch das Plus ist, hängt insbesondere von der Entwicklung der Tarifverdienste ab. Die NGG war die erste Gewerkschaft, die sich für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns stark gemacht hat.
Info:
Nach Berechnungen des Pestel-Instituts hätte ein höherer Mindestlohn starke Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft: Würde der gesetzliche Mindestlohn um einen weiteren Euro – auf dann 10,19 Euro – steigen, wäre damit allein im Landkreis Schwäbisch Hall ein Anstieg der Kaufkraft um sechs Millionen Euro im Jahr verbunden. Davon würden dann rund 7400 Menschen profitieren – nämlich neben den bisherigen Mindestlohnempfängern auch die Beschäftigten, die derzeit für einen Stundenlohn arbeiten, der nur knapp oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns liegt.