Als junger Mensch zur Miete wohnen

Eine Ausbildung oder ein Studium fern des Elternhauses beginnen oder sich einfach von diesem „abnabeln“? Das Wichtigste ist, rechtzeitig mit der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, einem Studentenapartment oder einem Zimmer zu beginnen. Wohnungen sind knapp – und dies nicht nur in Universitäts- oder Hochschulstädten. Vor der Suche nach einer geeigneten Wohnung solltest du in Ruhe überlegen, welche Ansprüche du an deine Wohnung hast und wie viel du monatlich für die Miete einschließlich aller Nebenkosten ausgeben kannst (sogenannte Warmmiete).

Abschluss

Ist die Hürde der Wohnungssuche und -besichtigung sowie der Zusage durch den Vermieter geschafft, geht es um die Fragen rund um den Abschluss eines Mietvertrags. Kannst du als Jugendlicher unter 18 Jahren selbst einen Mietvertrag abschließen? Kannst du als junger Erwachsener das Vertrauen des Vermieters gewinnen, wenn die Eltern für die Mietzahlungen bürgen? Was ist bei Untermiete, was bei Wohngemeinschaften zu beachten? Nur Mut! Freunde nach ihren Erfahrungen fragen, im Internet recherchieren oder im Zweifel fachmännischen Rat einholen, so lassen sich Probleme lösen.

Mietvertrag

Mietverträge können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Meistens ist ein mündlicher Vertrag – per Handschlag – sogar günstiger für den Mieter. Denn alle die Klauseln, die in den Formularen von den Haus- und Grundbesitzervereinen Rechte des Mieters zugunsten des Vermieters abändern, gelten dann nicht. So ist zum Beispiel die Durchführung von Schönheitsreparaturen Angelegenheit des Vermieters, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Auf der sicheren Seite ist man allerdings mit etwas Schriftlichem in der Hand.

Häufig legt der Vermieter ein Mietvertragsformular seiner Wahl vor. Eine empfehlenswerte Alternative ist das Mietvertragsformular des Deutschen Mieterbunds, das du auf dessen Internetseite finden kannst. Auf dieser Webseite können auch Musterformulare zur Hausordnung, zum Protokoll der Wohnungsübergabe sowie Informationen beispielsweise zu Wohngeld und Heizkosten heruntergeladen werden.

Im Mietvertrag werden als Grundbestandteile die Vertragsparteien – das heißt, Vermieter und Mieter –, die genaue Bezeichnung der Wohnung, der Beginn des Mietverhältnisses und die Höhe der Miete sowie der Vorauszahlung für Heizung, Wasser und mehr aufgeführt.

Die goldene Regel lautet: Erst prüfen, dann unterschreiben!

Im Grundsatz – das heißt, es gibt Ausnahmen – können Personen unter 18 Jahren einen Mietvertrag nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters (Vater, Mutter, Vormund) abschließen.

Wohngemeinschaften

Immer häufiger schließen sich junge Leute zu Wohngemeinschaften zusammen, um zu einer gerade noch bezahlbaren Unterkunft zu kommen. Auf der anderen Seite kommt das manchen Vermietern entgegen. Den Mietzins und die Nebenkosten auf mehrere Personen aufzuteilen, kann im Endeffekt höhere Miet-

einnahmen bedeuten. Besonders in diesem Fall heißt es, das Angebot genau zu prüfen. Das gilt auch für die Erwartungen an die Gemeinschaft. Grundsätzlich muss klar sein, ob ein Mitglied der Wohngemeinschaft für die Mietzahlung verantwortlich ist – oder alle Beteiligten. Wer als Einzelner eine Wohnung anmietet, um über den Umweg von Untermietverhältnissen eine Wohngemeinschaft zu bilden, benötigt die Erlaubnis des Vermieters.

Du siehst: Bei der ersten eigenen Wohnung gibt es vieles zu beachten.

Dagmar U. Burkhardt

Die Autorin

Dagmar U. Burkhardt ist Fachanwältin für Mietrecht mit einer eigenen Kanzlei in Heilbronn und Rechtsberaterin beim Mieterbund Heilbronn-Franken e. V.