Anke Rigbers an die Spitze des Heilbronner Hochschulrats gewählt

Einstimmig haben die Mitglieder des Hochschulrates der Hochschule Heilbronn in ihrer Sitzung am Dienstag, 20. März, Anke Rigbers zu ihrer Vorsitzenden gewählt. Die 54-jährige Ökonomin ist bereits seit 2015 Mitglied des Hochschulrates der Heilbronner Hochschule. Ihre Amtszeit als Vorsitzende beträgt drei Jahre.

Rigbers studierte Haushaltsökonomie an den Universitäten Hohenheim und Wageningen (Niederlanden). Im Anschluss arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Universitäten Karlsruhe und Mannheim sowie als Referentin des Präsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin. 1999 promovierte sie zum Thema „Zeitbudgetverwendung in agrarischen Gesellschaften – Lebensführung als Gegenstand der empirischen Sozialforschung“ an der Universität Karlsruhe. Nach einer Tätigkeit im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg übernahm Rigbers 2007 den Stiftungsvorstand von Evalag (Evaluationsagentur Baden-Württemberg). Seit 2017 ist sie Vorsitzende des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe.

Aufgrund ihrer vielfältigen und internationalen Beratungserfahrung von Hochschulen und der Weiterentwicklung von Begutachtungsverfahren bei Evalag ist die Ökonomin bestens vertraut mit den Herausforderungen, denen staatliche Hochschulen in Lehre und Forschung sowie auch in der Organisationsentwicklung gegenüberstehen.

„Ich freue mich darauf, nach dreijähriger Mitwirkung im Hochschulrat nun den Vorsitz zu übernehmen und gemeinsam mit dem Gremium die Weiterentwicklung der Hochschule Heilbronn zu begleiten und ihre strukturelle Ausrichtung zu prägen“, so Rigbers nach ihrer Wahl. Zu ihrem Stellvertreter wählte das Gremium den Professorenvertreter Ralf Dillerup.

Über den Hochschulrat
Das elf Personen umfassende Gremium besteht aus sechs externen und fünf hochschulinternen Mitgliedern und trägt laut Landeshochschulgesetz die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule. Der Hochschulrat schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule dienen und beaufsichtigt die Geschäftsführung des Rektorats. Zu seinen Aufgaben gehören damit unter anderem die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder gemeinsam mit dem Senat, beschließende Funktion in Finanzbelangen der Hochschule und die Stellungnahme zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studienangeboten.