Seit Beginn des Soforthilfeprogramms des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise sind rund 190.000 Anträge eingegangen. Rund 2.500 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 26,5 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt.
Seit Beginn des Soforthilfeprogramms des Landes Baden-Württemberg zur Bewältigung der Corona-Krise vor einer Woche gingen rund 190.000 Anträge (Stand: 1. April 2020, 15.00 Uhr) ein. Über 80 Prozent der Eingänge entfallen weiterhin auf die Industrie- und Handelskammern, welche auch die freien Berufe bearbeiten, knapp 20 Prozent auf die Handwerkskammern. Bei der L-Bank sind bis heute rund 80.000 Anträge eingegangen. Rund 2.500 Anträge in einer Gesamthöhe von circa 26,5 Millionen Euro wurden ausbezahlt (Stand: 1. April 2020, 15.30 Uhr).
„Alle Beteiligten arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran, dass die Soforthilfen noch schneller ausbezahlt werden. Wir wissen, dass die Mittel dringend benötigt werden und setzen alles daran, den Prozess weiter zu beschleunigen“, versicherte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Edith Weymayr, die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, erklärte: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die gewaltige Antragswelle der ersten Woche an diesem Wochenende so zu verarbeiten, dass bis kommenden Dienstag die bei der L-Bank vorliegenden Anträge ausbezahlt werden, soweit sie in der Sache bewilligungsfähig sind.“
Förderprogramm „Soforthilfe Corona“
Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
• 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.
Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar:
Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg