Die Geburtsstunde schlägt

4.700 Quadratkilometer groß ist Heilbronn-Franken. Es ist geprägt durch seine landschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt. Fast 870.000 Menschen leben und arbeiten in der Region, die mit der Arbeit des Regionalverbands seit 1973 eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung genommen hat.

Möglich wurde diese positive Entwicklung der Region vor allem durch eine übergeordnete regionale Planung. Von 1963 bis November 1973 bestand als Vorgänger des Regionalverbands Franken die Planungsgemeinschaft Württembergisches Unterland. Mitglieder der Planungsgemeinschaft waren nur der Stadt- und Landkreis Heilbronn, die Landkreise des Odenwaldes und Hohenlohes wollten damals noch nicht in eine Planungseinheit mit der „Zentralstadt“ Heilbronn aufgenommen werden. Bis zu dieser Zeit stammten die Grenzen der Gemeinden noch aus dem

Agrarzeitalter, vor allem in den ländlichen Gegenden der Region, die auch heute noch 56 Prozent Landwirtschaftsfläche und 29 Prozent Waldfläche aufweist. Die technische Revolution hat aber auch im Südwesten das wirtschaftliche, gesellschaftliche und soziale Leben stark verändert. Viele Städte erweiterten durch Eingemeindungen ihre Grenzen und schufen sich so neue Flächen. In den Ballungsräumen wuchsen Städte und Umlandgemeinden auch baulich zusammen. Während sich in den städtischen Räumen Wohn- und Arbeitsstätten konzentrierten, wanderten damals aus ländlichen Gebieten zunehmend Menschen ab.

Die Überforderung der kleinen Gemeinden zeigte sich vor allem, als das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1954 den Gemeinden die Bauleitplanung einschließlich der Flächennutzungsplanung als Selbstverwaltungsaufgabe zuwies. Eine überordnete Planung war gefragt.

Erste Konturen der heutigen Region zeigten sich 1967: Die regionale Planungsgemeinschaft legte damals eine Untersuchung unter dem Titel „Auf dem Wege zur fränkischen Region“ von Hermann Haas, dem Leiter des Instituts für Südwestdeutsche Wirtschaftsforschung, vor. Haas nannte hier die Begriffe „Fränkische Region“ und

„Region baden-württembergisches Frankenland“, zu dem der Raum Odenwald, der Raum Tauberbischofsheim/Hohenlohe mit den Kreisen Öhringen, Künzelsau, Mergentheim, Crailsheim und Schwäbisch Hall sowie der Raum Heilbronn mit dem Stadt- und Landkreis Heilbronn zählten. Diese Gebiete wurden fortan die Grundlage der weiteren Planung. Mit dem zweiten Gesetz zur Verwaltungsreform (Regionalverbandsgesetz) vom 26. Juni 1971 wurde die Regionalplanung ab 1973 dem Regionalverband Franken zugewiesen. Mit der Anerkennung als Oberzentrum wurde Heilbronn in diesem Jahr nicht nur Sitz des Regionalverbandes Franken, sondern auch der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer.

Das erste Landesplanungsgesetz für die neue Region wurde schließlich 1983 beschlossen und bildet mit den späteren Änderungen die heutige Rechtsgrundlage der regionalplanerischen Tätigkeit. Schwerpunkte des Gesetzes sind Land- und Forstwirtschaft und zentrale Orte, später kamen noch Entwicklungsachsen wie Bahn-linien, Richtwerte, Siedlungs- und Wohnungswesen, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen sowie ein Jahr später Umweltpflege und Regeneration sowie das Verkehrswesen dazu. Im wirtschaftlichen Bereich hat die Regionalplanung empfehlenden Charakter: Es geht um strukturelle Raumbeobachtung, Analysen und gemeinsame Aktionen mit Wirtschaftskammern, Gewerkschaften, Fachbehörden oder landwirtschaftlichen Organisationen.

Insgesamt dient die Regionalplanung als regionale Raumordnung der Konkretisierung, der fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Regionen. So nimmt sie eine vermittelnde Stellung zwischen gesamtstaatlicher Planung (Landesentwicklung) und kommunaler Gemeindeentwicklung ein.

Zusammensetzung

Dem Regionalverband stehen heute der frühere Neckarsulmer Oberbürgermeister Joachim Scholz als Vebandsvorsitzender und Klaus Mandel als Verbandsdirektor vor. Das Hauptorgan des Regionalverbands ist die Verbandsversammlung mit 72 Mitgliedern, die vom Gemeinderat der Stadt Heilbronn und den Kreistagen des Landkreises Heilbronn, des Hohenlohekreises, des Landkreises Schwäbisch Halls sowie des Main-Tauber-Kreises gewählt werden. Wichtiger beschließender und beratender Ausschuss ist der Planungsausschuss mit 39 Mitgliedern.

Aktuelle Anforderungen an die Region werden vom Verband festgelegt und im Regionalplan ausgearbeitet. Dabei definiert sich die Region als Europäische Metropolregion und ihr Verband legt heute unter anderem Änderungen im Flächennutzungsplan fest. Sonderflächen für Forschung und Entwicklung wie bei Bosch in Abstatt, Windkraftflächen wie im Hardthäuser Wald oder Änderungen beim Interkommunalen Gewerbegebiet Schwäbisch Hall/Michelfeld/Rosengarten werden dort im Regionalplan verankert. Es handelt sich dabei meist um Planungen, die die einzelne Gemeinden nicht leisten könnten, wie es noch im Jahr 1954 ursprünglich angedacht war.

Uwe Deecke