Vor allem seit dem G8 werden Hochschulanfänger immer jünger. Häufig sind sie gerade mal 17 Jahre alt – und da soll man schon wissen, was man studieren will? Gar nicht so einfach. Da kann es durchaus vorkommen, dass man seine Entscheidung bereut.
Nicht immer läuft im Leben alles glatt – leider. Und nicht immer sind die Entscheidungen, die man trifft, goldrichtig. Dann bereut man sie und ärgert sich. So etwas kann auch im Studium passieren – zum Beispiel, wenn man merkt, dass man das falsche Fach gewählt hat. Was tun in so einer Situation? Das Wichtigste ist, nicht zu voreilig zu handeln, sondern gründlich zu überlegen, welche Konsequenzen das haben wird. Denn ein Studienfachwechsel ist mit recht viel bürokratischem Aufwand verbunden und verlangt vor allem eines ab: Geduld. Deshalb sollte man – bevor man sich für diesen Schritt entscheidet – noch einmal in sich gehen und rekapitulieren, warum das aktuelle Fach nichts für einen ist. Am besten schreibt man die Gründe auf, dann sieht man sie Schwarz auf Weiß vor sich und kann außerdem mit dieser Liste seine Eltern, seinen Partner oder Freunde und Kommilitonen für eine objektive Beurteilung zu Rate ziehen.
Fristen beachten
Kommt man schließlich dennoch zu dem Schluss, dass man doch nicht mehr Betriebswirtschaftslehre, sondern lieber Architektur studieren möchte, dann gibt es einiges zu beachten. Das Erste, was man tun sollte, ist, sich über die Fristen seiner Hochschule zu informieren, innerhalb derer es möglich ist, das Fach zu wechseln. Bei den meisten Universitäten sind das immer der 15. Januar und der 15. Juli. Bis zu diesen Terminen muss man einen Antrag auf Studienfach- beziehungsweise Studiengangwechsel stellen. Es kann darüber hinaus sein, dass man sich exmatrikulieren lassen muss. Wenn es dumm läuft, kann man mit dem Studium des neuen Fachs auch erst ein Semester später anfangen – sprich, man hat womöglich ein halbes Jahr Leerlauf. Das ist per se nicht schlimm. Dennoch sollte man die Zeit sinnvoll nutzen, etwa mit Praktika oder indem man schon einmal in die Vorlesungen seines Studienfachs in spe schnuppert.
Sobald der Bescheid, dass der Studienfachwechsel genehmigt wird, da ist, sollte man auch gleich seine Krankenkasse darüber informieren – nicht dass man seinen Versicherungsanspruch einbüßt, falls eine Lücke zwischen den Semestern entsteht. Bezieht man Bafög, ruft man am besten gleich das zuständige Amt an. Denn: Wer vom Staat finanzielle Unterstützung fürs Studium erhält, bei dem muss die Umorientierung von einem Studiengang zum anderen bis zum Ende des dritten Semesters erfolgt sein.
Und was, wenn das Problem nicht das ist, was man studiert, sondern wo? Es kommt natürlich auch vor, dass es einem an seiner aktuellen Hochschule nicht gefällt oder man sich auch aus ganz anderen Gründen an einer anderen Institution einschreiben möchte. Im Prinzip gilt für einen Hochschulwechsel fast die gleiche Checkliste wie für den eines Studienfachs: herausfinden, zu welchem Zeitpunkt es möglich ist, an einer neuen Universität anzufangen sowie Voraussetzungen und Bewerbungsfrist an dieser in Erfahrung bringen.
Olga Lechmann