Dass wir Baden-Württemberger gerne unser „eigenes Häusle“ bauen, ist weithin bekannt. Daher verwundert es nicht, dass seit der Einführung des Baukindergeldes am 18. September 2018 beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereits rund 8500 Anträge aus Baden-Württemberg bei der dafür zuständigen KfW-Bankengruppe eingegangen sind.
Die Familie Röger aus Ilsfeld-Auenstein ist eine der Familien aus dem Ländle, die sich den staatlichen Zuschuss zum Hauskauf nicht entgehen lassen will. Mit 12.000 Euro pro Kind, verteilt auf die nächsten zehn Jahre, können die Lehrerin und der Ingenieur rechnen. Denn sie erfüllen alle Voraussetzungen, die nötig sind: Sie haben erstens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 einen Kaufvertrag für Wohneigentum unterzeichnet beziehungsweise eine Baugenehmigung erhalten. Und zweitens lag ihr gemeinsames Bruttojahreseinkommen in den vorangegangenen Jahren 2016 und 2017 unter dem Grenzwert von 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind.
„Mit dem Baukindergeld können wir unsere Heizanlage finanzieren“, freut sich Sabrina Röger. Jedoch glaubt sie nicht, dass angesichts der derzeitigen Hauspreise in der Region das Baukindergeld für Familien, wie von der Bundesregierung erhofft, ein echter „Anreiz für den Neubau und den Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums“ ist. 500.000 Euro hätten sie und ihr Mann für ihren Altbau bezahlt. Dazu kämen rund 150.000 Euro für die Renovierung.
Das Baukindergeld sei da nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Ihre Entscheidung, ein Haus zu kaufen, sei schon vor der Einführung des Baukindergeldes gefallen. Lange vorher, betont Sabrina Röger. Denn die Suche der Familie nach einem passenden und vor allem erschwinglichen Eigenheim habe zermürbende anderthalb Jahre gedauert.
Einfacher soll die Suche nach einer bezahlbaren Bleibe dagegen jetzt f ür Mieter werden. Das erhofft sich zumindest Baden-Württembergs Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Nicole Hoffmeister-Kraut: „Privates Wohneigentum ist ein wichtiger Bestandteil der Wohnraumversorgung und kann zur Entlastung der Mietwohnungsmärkte beitragen: Indem sich Mieter eine Wohnung oder ein Haus kaufen, steht ihr Mietobjekt wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung.“
Ob das Baukindergeld sich auf diese Weise auch auf diejenigen positiv auswirkt, die sich kein Eigenheim leisten können, bleibt abzuwarten. Ebenfalls, ob das Baukindergeld nur von einer verhältnismäßig wohlhabenden Bevölkerungsgruppe in Anspruch genommen wird – wie von Kritikern moniert. „Aktuell liegt keine Auswertung zu den Einkommensverhältnissen der bisherigen Empfänger des Baukindergeldes vor“, äußert sich Ministerin Hoffmeister-Kraut zu der Kritik. „Sobald diese vorliegt, können möglicherweise weiterführende Aussagen getroffen werden.“
Jedoch werden auch diese Auswertungen die Frage nicht endgültig klären können, wie Familie Rögers Fall zeigt: „2016 und 2017 waren wir Gott sei Dank noch Studenten – sonst hätten wir nichts bekommen“, gibt die Beamtin zu. Bekommen hat die Familie übrigens auch jetzt noch kein Geld. Sie hat zwar bereits ihren Antrag online über das KfW-Zuschussportal gestellt – was bis spätestens drei Monate nach Bezug des geförderten Eigenheims passieren muss – aber bisher nur eine vorläufige Bewilligung erhalten.
Ab Ende März müssen alle Antragsteller die erforderlichen Unterlagen wie Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung sowie den Grundbuchauszug digital einreichen. Passt alles, erhalten die Familien eine Auszahlungsbestätigung und bekommen von der KfW einen Hinweis zum ersten Auszahlungstermin.
Bis dahin muss sich Sabrina Röger gedulden. Umso besser, dass die Eltern ihres Mannes der jungen Familie bereits mit einer größeren Geldsumme unter die Arme gegriffen haben und ihnen dadurch die Heizanlage vorfinanziert haben.
Caroline Berger