Gutscheine für Innovationen

In Baden-Württemberg werden seit dem Frühjahr 2008 Innovationsgutscheine an kleine und mittlere Unternehmen ausgegeben. Mit ihnen erhalten die Unternehmen rasch und unbürokratisch einen Zuschuss für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen.

Baden-Württemberg ist eine der führenden Innovationsregionen weltweit – und unser klarer Anspruch ist es, auch in Zukunft ein führender Innovations- und Wirtschaftsstandort zu sein, der sich durch Innovationskraft in unserem starken Mittelstand auszeichnet. Die Innovationsgutscheine des Landes unterstützen daher Unternehmen mit maximal 100, in bestimmten Fällen mit bis zu 250 Beschäftigten sowie Existenzgründer, wenn diese externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.

Mit den Innovationsgutscheinen A und B besteht ein branchenoffenes Unterstützungsangebot, das mit bis zu 2500 Euro (Innovationsgutschein A) wissenschaftliche Tätigkeiten wie beispielsweise Technologierecherchen und Machbarkeitsstudien unterstützt. Kombiniert mit Innovationsgutschein B in Höhe von maximal 5000 Euro werden zusätzlich auch umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wie Konstruktionsleistungen oder den Prototypenbau bezuschusst.

Hightech-Gutscheine

Die Gutscheinlinien Hightech richten sich darüber hinaus an technologiespezifische Innovationsvorhaben, die mit einem umfangreicheren Kapitalbedarf verbunden sind. Der 2012 eingeführte Gutschein „Hightech Start-up“ zielt speziell auf junge Hightech-Unternehmen bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. 2017 wurden zusätzlich die Innovationsgutscheine „Hightech Digital“ und „Hightech Mobilität“ eingeführt, die etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität unterstützen. Alle Hightechgutscheine umfassen einen Zuschuss von maximal 20.000 Euro, unterstützen umsetzungsorientierte Tätigkeiten und können mit Innovationsgutschein A kombiniert werden.

Die Aufträge für Forschung und Entwicklung können an Universitäten, Fachhochschulen, an sonstige öffentliche oder private Institute, an Forschungs- und entwicklungsabteilungen produzierender Unternehmen sowie an Ingenieur- oder Designbüros vergeben werden.

Die Resonanz der Unternehmen auf das Förderprogramm ist äußerst positiv. Im Rahmen der Innovationsgutscheine konnten seit 2008 rund 30 Millionen Euro für insgesamt gut 4500 Vorhaben bewilligt werden.

Tabea Dick

Zur Person
Tabea Dick ist Projektleiterin im Förderprogramm Innovationsgutscheine. Das Programm wird in Referat 43 „Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg betreut.