Künzelsauer Gemeinderat hat Steuersätze angepasst

Wie jedes Jahr im Herbst und vor der Einbringung des Haushaltsplan-Entwurfs, hat der Gemeinderat am vergangenen Dienstag über Steuern, Gebühren und Beiträge beraten. Dieses Jahr finden diese Beratungen unter dem Hintergrund des zu erwartenden finanziellen Engpasses im Jahr 2016 statt.

Bürgermeister Stefan Neumann und Stadtkämmerer Eckhard Angelmaier haben vorgetragen, dass die Stadtverwaltung eventuell im nächsten Jahr Gewerbesteuer zuzüglich Zinsen in zweistelliger Millionenhöhe zurückzahlen muss. In den vergangenen Jahren wurde, für den zu erwartenden Engpass, bereits Rücklagen in Höhe von rund 24,5 Millionen Euro gebildet. Diese Summe reicht, wie erst im August und September durch neue Urteile des Bundesfinanzhofes bekannt wurde, nicht aus. Bisher liegen der Stadtverwaltung noch keine Bescheide des Finanzamtes vor. Somit kann auch die Höhe der Rückzahlung nicht berechnet werden.

Der Gemeinderat hat im Herbst 2015 in seiner Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B werden ab dem 1. Januar 2016 auf 400 von Hundert erhört. Ebenfalls wird die Gewerbesteuer ab dem 1. Januar 2016 auf 400 von Hundert ansteigen. Die Gewerbesteuer steigt damit erstmals seit 1990 von 375 auf 400 Prozent, die Grundsteuer erstmals seit 1995 von 310 auf 400 Prozent.

Gebühren für die zentrale Schmutz- undNiederschlagswasserbeseitigung 2016
Der Gemeinderat stimmt der Gebührenkalkulation einstimmig zu und legt die Schmutzwassergebühr wieder, wie bisher, auf 1,90 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr auf 0,32 Euro pro Quadratmeter fest.

Wasserzins
Die Gebührenkalkulation wird einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Der Wasserzins bleibt unverändert und beträgt auch ab dem 1. Januar 2016 3,20 Euro pro Kubikmeter netto.

Hundesteuer
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Hundesteuer für den einenHund auf 96 Euro und für den zweiten und jeden weiteren Hund auf 192 Euro zu erhöhen. Die Steuererhöhungen gelten ab dem 1. Januar 2016.

Vergnügungssteuer
Der Steuersatz für ein Spielgerät mit Gewinnmöglichkeit wird von 15 auf 20 vom Hebesatz der elektronisch gezählten Bruttokasse ab dem 1. Januar 2016 erhöht, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderats.

Bestattungsgebühren
Dem Vorschlag der Verwaltung, die Bestattungsgebühren zum 1. Januar 2016 neu festzulegen, hat der Gemeinderat nicht zugestimmt. Somit bleiben die Gebühren unverändert.

Spenden
Der Gemeinderat hat der Annahme und Weiterleitung von Spenden in Höhe von insgesamt 234 Euro zugestimmt. Bürgermeister Neumann bedankte sich bei den Spendern.

Einteilung der Wahlbezirke
Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Wahlbezirke hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Fachstelle für Integration
Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung einer zentralen Fachstelle für die Integration von Flüchtlingen und Migranten ab 1. Januar 2016 bei der Stadtverwaltung Künzelsau zu.