Landesregierung bringt Hochwasserhilfen auf den Weg

Nach den Unwettern vom 30. Mai bis 3. Juni 2024 in Teilen Baden-Württembergs hat die Landesregierung nun Hochwasserhilfen für Betroffene auf den Weg gebracht. Hierfür wurden vom Ministerrat zunächst insgesamt 29 Landes- und Förderprogramme für den Wiederaufbau und dessen Finanzierung gebündelt.

Hochwasser Hilfen
Die Hochwasserhilfen des Landes Baden-Württemberg setzen sich aus zahlreichen Landes- und Förderprogrammen zusammen. Sie sollen beim Wiederaufbau und der Schadensbewältigung nach dem jüngsten Hochwasser helfen. Foto: Adobe Stock/GordonGrand

29 Landes- und Förderprogramme für den Wiederaufbau

Für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser Ende Mai können unter anderem die folgenden Landes- und Förderprogramme genutzt werden:

  • Über dem Ausgleichstock des Landwirtschaftsministeriums ist eine Bedarfszuweisung für leistungsschwache Kommunen möglich.
  • Das Städtebauförderprogramm aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen kann als investives Programm betroffene Kommunen zu unterstützen.  
  • Vom Hochwasser betroffene kommunale Straßen können mit Mitteln des Programmbereichs Kommunaler Straßenbau des Verkehrsministeriums repariert werden, wenn dafür die haushaltssystematischen Voraussetzungen geschaffen werden.
  • Aus dem Kultusministerium stehen Fördermittel zugunsten kommunaler Schulträger zur Schulbauförderung sowie zur Förderung von Sanierungen bestehender Schulgebäude zur Verfügung. Zudem werden die Sanierung und der Neubau von Sporthallen und Sportfreianlagen mit dem Programm Kommunaler Sportstättenbau sowie dem Förderprogramm Vereinssportstättenbau gefördert. Hiervon könnten im Einzelfall nach entsprechender Prüfung und Berücksichtigung von Versicherungsleistungen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
  • Aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum des Landwirtschaftsministeriums können in den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen Projekte unterstützt werden. Weitere Mittel stehen aus dem  Förderprogramm Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege zur Verfügung.
  • Über das Förderprogramm Nachhaltige Waldwirtschaft des Landwirtschaftsministeriums können Schäden an Waldwegen und zugehörigen Kunstbauten und Wasserableitungssystemen im Privat- und Körperschaftswald mit einer Anteilsfinanzierung behoben werden.
  • Die Förderrichtlinien Wasserwirtschaft aus dem Umweltministerium könnten insbesondere für Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung und für die Beseitigung von Schäden an Hochwasserschutzeinrichtungen herangezogen werden.
  • Aus dem Wirtschaftsministerium bestehen über die L-Bank insbesondere für Kleine und Mittlere Unternehmen verschiedene Förderdarlehen. Zusätzlich kommt im Rahmen dieser Darlehensförderungen die Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank, die L-Bank oder das Land in Betracht.

Option auf weitere Hochwasserhilfen

Ob und welches Förderprogramm als Hilfe nach dem Hochwasser greift, muss im Einzelfall geprüft werden, heißt es in der Pressemitteilung. „Die Ministerien werden die in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich liegenden Programme mit hoher Priorität prüfen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl. Ergebe sich auf dieser Grundlage ein weitergehender Bedarf, werde das Innenministerium – in Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden – kurzfristig dem Ministerrat eine Kabinettsvorlage vorschlagen. Diese beinhalte die Gewährung eines zusätzlichen, darüber hinausgehenden Hilfspakets in Höhe von bis zu 25 Millionen Euro für die Behebung kommunaler Schäden, so Strobel weiter.

red.