Ohne einen Hausanschluss läuft gar nichts im Gebäude. Als Bauherr muss man bei der Planung der Anschlussleitungen an das öffentliche Versorgungsnetz einiges berücksichtigen. Wir haben ein paar Tipps der Stadtwerke Schwäbisch Hall zusammengestellt.
Der Hausanschluss verbindet das im öffentlichen Bereich liegende Leitungsnetz mit der hausinternen Installation. Er beginnt in der Regel an der Abzweigstelle des Versorgungsnetzes, wird über eine Kernbohrung durch das Mauerwerk des Gebäudes geführt (Hauseinführung) und verläuft bis zur Hauptsicherung oder bis zur Hauptabsperreinrichtung innerhalb des Gebäudes.
Dabei müssen verschiedene technische Normen, beispielsweise zu Bauwerksabdichtung, Tiefbau- und Abdichtungsarbeiten und Anschlussbedingungen erfüllt werden.
Kurze Wege sparen Geld
Um Kosten zu sparen, sollte der Hausanschluss möglichst kurz gehalten und einfach verlegt werden können. Steht in einem Baugebiet Erdgas oder Fernwärme zur Verfügung, kann der teure Platz für die Bevorratung, etwa bei Öl- oder Pelletheizung, entfallen. Um die Zugänglichkeit und Funktion der Leitungen sicherzustellen, muss die Hausanschlusstrasse auf Dauer freigehalten, darf also nicht überbaut oder bepflanzt werden. Bereits bei der Planung des Hausanschlusses sind diese Punkte zu berücksichtigen. Es ist daher sinnvoll, dass Bauherren oder das von ihnen beauftragte Planungsunternehmen sehr frühzeitig mit den Versorgungsunternehmen in Kontakt treten, um diese in die Gebäudeplanung einzubeziehen.
Die Beratungsleistungen rund um den Hausanschluss werden in der Regel kostenfrei angeboten. Hier kann dann beispielsweise auch in Erfahrung gebracht werden, ob Anschlusspflichten, die es in einigen Fernwärmevorranggebieten gibt, vorliegen, welche Energiearten auf dem Grundstück zur Verfügung stehen, ob Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können oder welche Erfüllungspflichten, die sich beispielsweise aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz ergeben, einzuhalten sind.
Pflegeleichter Zugang
Für Bauherren wird es kompliziert, wenn der Hausanschluss nicht, wie bei den meisten Stadtwerken üblich, aus einer Hand angeboten wird, denn dann sind verschiedene Ansprechpartner der jeweiligen Netzbetreiber zu koordinieren. Hinweise über die Zuständigkeiten geben Grundstücksverkäufer oder Gemeinden.
Die Verantwortlichkeiten zur Unterhaltung des Hausanschlusses gehen aus Verordnungen hervor, etwa der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) für Strom oder den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWasserV), oder sie ergeben sich aus den Satzungen der Gemeinde, zum Beispiel bei Trink- und Abwasser. Der Netzbetreiber ist nicht immer für die Schadensbeseitigung am Hausanschluss verantwortlich. Insofern ist es auch im Sinne des Bauherrn, für einen „pflegeleichten“ Hausanschluss zu sorgen, der auch mit schwerem Gerät, wie Bagger, zugänglich ist.
Werden die Netzbetreiber frühzeitig in die Planung der Immobilie einbezogen, sind unnötige Kosten und Komplikationen beim Hausanschluss vermeidbar. Empfehlenswert ist, dass der Bauherr eine, meist kostenfreie, Beratung in Anspruch nimmt, um von den Erfahrungen der Netzbetreiber zu profitieren.
Quelle: Stadtwerke SHA