Reines Bier – seit 500 Jahren

Ein Qualitätsversprechen feiert in diesem Jahr Geburtstag: das Reinheitsgebot. Bierfans wissen genau, welche Bedeutung dieses Wort für den Gerstensaft hat. Seit einem halben Jahrtausend halten sich die Brauereien an dieses Gütesiegel.

Ein Grillabend, ein Ausflug in den Biergarten oder einfach vor dem Fernseher daheim: Jeden Abend greifen viele Menschen zur Bierflasche. Das Getränk ist nach wie vor beliebt – in Deutschland und weltweit. Ein besonderer Meilenstein in der Geschichte des Bieres war die Entwicklung des Reinheitsgebotes vor 500 Jahren.

Denn damit wurde ab dem Jahr 1516 verhindert, dass Zutaten, die im Bier nichts zu suchen haben, beigemischt wurden. Das wurde im Mittelalter nämlich gerne gemacht. Es war am 23. April in Ingolstadt, als der bayerische Herzog Wilhelm IV. und sein Bruder Herzog Ludwig X. dafür sorgten, dass nur noch Wasser, Malz und Hopfen das Bier bildeten. Hefe wurde erst nachträglich mit aufgenommen, wie der Deutsche Brauer-Bund e.V. mitteilt.

„Erstens sollte das Gesetz die Menschen vor überzogenen Bierpreisen schützen. Zweitens sollte es den Einsatz des für die Versorgung der Bevölkerung mit Brot bedeutsamen Brotgetreides Weizen zur Bierproduktion ausschließen. Und drittens sollte es die Zugabe solcher Zutaten verhindern, die dem Bier zwar eine gewisse Würze, Vollmundigkeit oder berauschende Wirkung verliehen, jedoch im Vergleich zu Hopfen und Malz minderwertig und oft sogar giftig waren“, heißt es weiter.

Mittlerweile gibt es nicht nur Brauereien in Deutschland, die sich an das Reinheitsgebot halten. Weltweit finden sich Unternehmen, die ihren Kunden das Versprechen des Reinheitsgebotes geben. In vielen Ländern spricht man dann vom „German Beer Purity Law“. Immerhin ist es Deutschland, das eine wahnsinnig große Biervielfalt aufweisen kann. Vom Pils zum Altbier, vom Kölsch zum Weizen – fast alles ist möglich: Bei uns gibt es mehr als 1350 Braustätten, die insgesamt mehr als 5500 unterschiedliche Biere produzieren – jedes mit seinem eigenem Rezept, aber alle unter Berücksichtigung des
Reinheitsgebots.

Anja Gladisch