Die Handwerkskammer Heilbronn verzeichnete im Jahr 2016 innerhalb ihrer Kammer so viele Handwerksbetriebe wie nie zu vor. Insgesamt 12.343 Betriebe standen Ende des vergangenen Jahres zu Buche. Das Plus resultiert hauptsächlich aus den zulassungsfreien Gewerken, die zulassungspflichtigen folgen weiter dem Negativtrend der letzten Jahre.
Gründe für den Schritt in die Selbstständigkeit gibt es viele: eigene Ideen verwirklichen, sein eigener Chef sein, flexiblere Arbeitszeiten. Auch die Handwerker in der Region Heilbronn-Franken sehen dies scheinbar so. Ende 2016 gab es im Gebiet der Handwerkskammer so viele Betriebe wie nie zuvor. 12.343 Unternehmen sind aktuell eingetragen. Das sind 38 mehr als im Vorjahr. Vor zehn Jahren gehörten zur Handwerkskammer noch 11.647 Mitgliedsbetriebe.
Den größten Zuwachs gab es wie auch in den Jahren zuvor bei den zulassungsfreien Gewerken. Hier sind aktuell 61 Betriebe mehr als 2015 eingetragen. Klarer Vorteil für Gründungswillige: Wer sich in diesem Bereich selbstständig machen will, muss bei der Eintragung keine Qualifikation nachweisen. Eine Gründung geht schnell und unkompliziert. Aber ob sie auch von Erfolg gekrönt und nachhaltig sein wird? „In vielen Fällen nicht“, sagt Martin Weiß von der Rechtsabteilung der Handwerkskammer. „Zur Selbstständigkeit gehört nicht nur technisch einwandfreie Arbeit, sondern auch kaufmännisches Know-how“, gibt er zu Bedenken. Wissen, das zum Beispiel in Meisterkursen vermittelt wird. Beim handwerksähnlichen Gewerbe gab es ein leichtes Plus von 23 Betrieben. Auch hier müssen Gründer keine Qualifikation nachweisen.
Bei den zulassungspflichtigen Gewerken hält hingegen der Negativtrend weiter an. Ende 2016 gab es in diesem Bereich 45 Betriebe weniger als ein Jahr zuvor. Selbst positive Umsatz- und Beschäftigungszahlen scheinen diese Entwicklung nicht aufhalten zu können. „Gerade die gut qualifizierten Betriebsinhaber sind erstens dazu bereit und zweitens dazu fähig, junge Menschen auszubilden,“ so Weiß. Um sich in einem solchen Gewerk selbstständig machen zu können, muss der Gründer die Meisterprüfung abgelegt haben oder eine vergleichbare Qualifikation vorweisen können.
Auch wenn in der Summe weniger Betriebe mit einem zulassungspflichtigen Gewerk bei der Kammer eingetragen sind, gab es auch hier einige Neugründungen. 81 Handwerker nutzten die Möglichkeit, sich über eine Sondergenehmigung in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Die meisten Genehmigungen wurden nach einer Prüfung im Rahmen eines Ausnahmebewilligungsverfahrens erteilt. Dadurch konnten sich 57 Handwerker selbstständig machen. Sechs Bewerber schafften die Prüfung nicht. Ein Grund für eine Ausnahmebewilligung kann zum Beispiel die Ausübung einer Spezialtätigkeit eines Gewerkes sein. 13 Genehmigungen wurden nach der Altgesellenregelung erteilt, wonach jemand nach bestandener Gesellenprüfung einen Betrieb eröffnen kann, wenn er eine insgesamt sechsjährige Tätigkeit ausgeübt hat, davon vier Jahre in leitender Stellung.
Nach EU-Handwerksrecht haben fünf EU-Bürger einen Betrieb eröffnet. Dies ist dann möglich, wenn ein Gründer amtlich nachweisen kann, dass er bereits in seinem Heimatland sechs Jahre selbstständig war. Weitere sechs Genehmigungen wurden an Betriebsinhaber erteilt, die schon bei der Handwerkskammer mit einem zulassungspflichtigen Gewerk eingetragen sind und für ein Weiteres eine sogenannte Ausübungsberechtigung beantragt haben.