„Spitze auf dem Land!“

Für die nächste Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können sich kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum mit innovativen Produkten und Dienstleistungen noch bis zum 31. August 2024 bewerben.

Spitze auf dem Land
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine und kreative Unternehmen im ländlichen Raum dabei, den technologischen Fortschritt zu beschleunigen. Foto: Adobe Stock/ImageFlow

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“, die im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelt ist, unterstützt das Land Baden-Württemberg kleine und kreative Unternehmen im ländlichen Raum dabei, den technologischen Fortschritt zu beschleunigen. Die Bewerbungsfrist für die nächste Auswahlrunde läuft noch bis Samstag, 31. August. Darauf weist die Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Die Landesregierung möchte mit ihren Förderungen, die sich aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) und des ELR zusammensetzen, die Innovationskraft der Unternehmen im Ländlichen Raum zu stärken, um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand für die Menschen zu sichern. Mit einem Fokus auf nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Resilienz werden in der aktuellen Förderperiode 2021 bis 2027 Fördermittel bereitgestellt.

Einzigartige Ideen auf dem Markt etablieren

Ziel des Förderprogramms ist es, einzigartige Ideen auf dem Markt zu etablieren. Die Förderlinie richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag je Projekt beträgt 400.000 Euro. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zur Bioökonomie kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro erhöht werden. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte beitragen.

Bewerbung durch Aufnahmeanträge der Städte

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Städte und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die abschließende Entscheidung trifft das Landwirtschaftsministerium basierend auf dem Vorschlag des hierfür eingerichteten Bewertungsausschusses.

Die Ausschreibung zum Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist zu finden auf mlr.baden-wuerttemberg.de/spitze-auf-dem-land. Im Main-Tauber-Kreis für die Förderung zuständig ist die Wirtschaftsförderung Main-Tauber-Kreis, erreichbar per E-Mail wirtschaftsfoerderung@main-tauber-kreis.de oder über die Website www.main-tauber-kreis.de/wirtschaft.

red.