235 Millionen Euro Städtebauförderung vom Land Baden-Württemberg für 2024

Das Land Baden-Württemberg stellt 2024 den Städten und Gemeinden rund 235 Millionen Euro für 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Darunter sind auch einige in der Region Heilbronn-Franken.

Städtebauförderung Heilbronn-Franken
Aus dem Topf für die Städtebauförderung des Landes Baden-Württemberg erhält die Stadt Schwäbisch Hall in diesem Jahr 450.000 Euro. Foto: Stadt Schwäbisch hall/Nico Kurth

Insgesamt fast 235 Millionen Euro stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in diesem Jahr den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Zuge der geförderten Maßnahmen sollen mehr als 25.000 Wohnungen entstehen, heißt es in der Pressemitteilung des Landes.

„Die Städtebauförderung ist unser stärkstes Pferd im Stall. Mit diesem Programm helfen wir unseren Kommunen, Potenziale zu nutzen, Ideen zu verwirklichen und Schönes zu schaffen. Es ist ein richtig großer Hebel für den gelingenden Wandel vor Ort: Gebäude werden modernisiert, öffentliche Räume aufgewertet und dringend benötigter Wohnraum geschaffen. Insgesamt rund 25.400 Wohnungen sollen im Zuge der geförderten Maßnahmen 2024 entstehen, davon rund 2.200 in den neu hinzukommenden Sanierungsgebieten“, so Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Städtebauförderung in 274 Städten und Gemeinden im Land

Gefördert werden insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden im Land, darunter 51 neue Maßnahmen sowie 251 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Das Programm ist sehr beliebt und auch in diesem Jahr um ein Mehrfaches überzeichnet. Die Palette der geförderten Maßnahmen ist breit gefächert: Wichtige Schwerpunkte sind unter anderem die Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz sowie die Entwicklung der öffentlichen Räum und die Nahversorgung. Die Förderhöhe liegt bei insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.

Zu den geförderte Programmen in der Region Heilbronn-Franken gehören:

Landkreis Heilbronn

Abstatt: 450.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Auensteiner Straße/Rathausstraße
Bad Friedrichshall: 800.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Stadtmitte III
Bad Rappenau: 900.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern Obergimpern
Bad Wimpfen: 600.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Im Tal
Brackenheim: 700.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Südliche Altstadt
Eberstadt: 700.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern III
Ellhofen: 1.100.000 Euro Finanzhilfeerhöhung zur Schaffung einer attraktiven Ortsmitte mit Modernisierung und Erweiterung des ortsbildprägenden Rathauses, Modernisierung und Instandsetzung von privaten Gebäuden Ortskern III
Erlenbach: 300.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern Erlenbach
Gemmingen: 700.000 Euro Neumaßnahme zur Aufwertung und Revitalisierung der Ortsmitte, Ausweitung der Wohnangebote, Modernisierung des Alten Rathauses und Neugestaltung des Dorfplatzes in der Ortsmitte Stebbach
Lauffen am Neckar: 800.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Stadtmitte IV
Lehrensteinsfeld: 300.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern II
Leingarten: 800.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Schluchtern II
Massenbachhausen: 500.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern III
Nordheim: 140.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern III
Talheim: 700.000 Euro Neumaßnahme zur Neuschaffung beziehungsweise Sicherung der Nahversorgung, Erneuerung von Wohngebäuden und Gehwegen, Neuordnungen, Öffnung der Schozach in der Ortsmitte IV
Widdern: 900.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Altstadt Widdern

Stadtkreis Heilbronn

Heilbronn: 1.400.000 Euro Neumaßnahme zur Ertüchtigung einer Gewerbebrache in der Innenstadt sowie für Umfeldmaßnahmen des Wollhauses

Hohenlohekreis

Forchtenberg: 450.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Stadtteil Sindringen
Ingelfingen: 800.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Mariannenvorstadt
Krautheim: 500.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Im Tal II
Künzelsau: 1.700.000 Euro Finanzhilfeerhöhung zur Verbesserung der verkehrlichen Situation, der Schaffung eines Mobility-Hubs sowie Ausbau und Erhalt von Grün- und Freiflächen am Stadteingang
Niedernhall: 800.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Altstadt III

Main-Tauber-Kreis

Grünsfeld: 900.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Stadtkern III
Igersheim: 1.100.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für Erschließungen im öffentlichen Raum, bauliche Erneuerungen im Bestand zur Etablierung weiterer innenstadtrelevanter Nutzungen wie Gastronomie, Ärztehaus, Nahversorgung und für Wohnen im Ortskern III
Königheim: 700.000 Euro Neumaßnahme zur Aufwertung innerörtlicher Bereiche, Stärkung Nahversorgung, Gestaltung öffentlicher Bereiche, Schaffung von Treffpunkten, Modernisierung Rathaus im Ortskern Königsheim
Lauda-Königshofen: 400.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Eisenbahnvorstadt / Hexenstock
Niederstetten: 600.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Stadtkern II

Landkreis Schwäbisch Hall

Bühlerzell: 900.000 Euro Neumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum, barrierefreie Gestaltung von Plätzen und Straßen, bauliche Erneuerung kommunaler Gemeinbedarfseinrichtungen in der Ortsmitte
Crailsheim: 1.300.000 Euro Finanzhilfeerhöhung zur Modernisierung, Instandsetzung und Ausbau von Wohngebäuden sowie Aufwertung des Wohnumfeldes Fliegerhorst / Burgbergstraße
Gaildorf: 400.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortskern Ottendorf
Kreßberg: 300.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Ortsmitte Marktlustenau
Mainhardt: 800.000 Euro Neumaßnahme zur energetischen Erneuerung und Modernisierung des Gebäudebestandes, Neuordnungen in eingeengter Lagen und Rückbau Nebengebäude, energetische Erneuerung kommunaler Gebäude im Ortskern II
Schwäbisch Hall: 450.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Kernstadt

Stichwort Städtebauförderung

Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtebaulichen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, sich an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtungen von Schulen, Kitas und Spielplätzen oder die Schaffung von Grünanlagen, barrierefreien Zugängen sowie von Zentren zur Integration von Geflüchteten gefördert. Rund 900 Kommunen konnten mit ihrer Hilfe bereits in mehr als 3.400 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten ihre städtebauliche Entwicklung voranbringen, Missstände beseitigen und Orte der Begegnung schaffen. Rund 8,9 Milliarden Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen wurden den Kommunen zur Verfügung gestellt.

red