Für das Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg zur Bewältigung der Corona-Krise sind von den Kammern bislang rund 157.000 Anträge an die L-Bank übermittelt worden. Über 116.800 Zuschüsse in Höhe von knapp 1,14 Milliarden Euro wurden ausbezahlt.
Seit Start des Soforthilfeprogramms des Landes zur Bewältigung der Coronakrise am 25. März 2020 sind nach erfolgter Vorprüfung 157.373 Anträge von den Kammern an die L-Bank übermittelt worden. 116.832 Anträge in einer Gesamthöhe von knapp 1,14 Milliarden Euro wurden laut L-Bank inzwischen zur Auszahlung angewiesen (Stand: 7. April 2020, 16.00 Uhr).
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagt: „Unser Workflow funktioniert inzwischen gut. Die Bearbeitung der Anträge geht nun zügig voran und die Mittel werden ab sofort innerhalb einer Woche nach Antragstellung bei den Soloselbstständigen und Unternehmen ankommen. Wir haben unser Antragsverfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich gehalten. Auf gewisse Grundangaben und ein Mindestmaß an Prüfung können wir allerdings nicht verzichten.“
Förderprogramm „Soforthilfe Corona“
Die Förderung von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu
• 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Das Soforthilfeprogramm hilft im ersten Schritt all jenen Unternehmen, die ohne diese Unterstützung innerhalb kurzer Zeit insolvent gehen würden. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert, schnell und elektronisch. Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für Nicht-Kammermitglieder wie die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. Ein vollständiger und gut begründeter Antrag wird innerhalb weniger Tage bewilligt. In Zweifelsfällen stehen die Beratungsangebote der Kammern zur Verfügung.
Das Antragsformular ist auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau verfügbar:
Wirtschaftsministerium: Förderprogramm „Soforthilfe Corona“
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Die Anträge durchlaufen in der Regel innerhalb weniger Tage die Plausibilitätsprüfung bei den Kammern. Danach werden sie vollelektronisch zum finalen Entscheid an die L-Bank weitergegeben. Bei einem positiven Entscheid wird unverzüglich die Auszahlung angewiesen, mit dem üblichen zeitlichen Horizont bei Banküberweisungen.