Unternehmen können Härtefallhilfen Energie beantragen

Eine Reihe Stromzähler: Unternehmen in Baden-Württemberg können die Härtefallhilfen Energie beantragen. Foto: Adobe Stock/Günther Menzl

Als Unterstützung zur Bewältigung der Energiekrise können kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg seit Mitte März Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie stellen. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank.

Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz in Baden-Württemberg können nach Angaben des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums seit Mitte März Anträge im Rahmen der Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen stellen. Zunächst können Anträge für die Förderlinie 2022 eingereicht werden. Durch diese Härtefallhilfe sollen jene Unternehmen unterstützt werden, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind. Die Antragstellung erfolgt über die L-Bank. Die Förderung bezieht sich auf Energiemehrkosten und erfolgt energieträgerunabhängig, sprich neben Strom, Gas und Wärme werden auch Öl und Pellets berücksichtigt.

„Neben den schon angelaufenen Landesprogrammen unterstützen die Härtefallhilfen besonders stark betroffene kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Energiekrise zu bewältigen,“ sagt die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Bereits vor Beginn der Härtefallhilfen wurden nach Angaben des Ministeriums landesseitig Unterstützungsangebote zur Abfederung der Energiekrise aufgelegt. Diese umfassen ein Krisenberatungsangebot sowie die Liquiditätshilfe „Liquiditätskredit (Plus)“. Das Härtefallprogramm wird mit Bundesmitteln durch das Land umgesetzt.

Zur Antragstellung gehört nach Angaben des Wirtschaftsministeriums eine Bestätigung des Steuerberaters, dass die Antragsvoraussetzungen vorliegen. Für die Umsetzung einer möglichen weiteren Förderlinie für das Jahr 2023 würden zunächst die Wirkung der Preisbremsen des Bundes, die allgemeinen Preisentwicklungen sowie die Erfahrungen aus der Förderlinie 2022 abgewartet.

red.