Vertrauensperson für beide Seiten

Gerti Willfarth betreut als Betriebsärztin zahlreiche Firmen im gesamten Main-Tauber Kreis. Wichtig für Betriebsarzt und Arbeitgeber ist, dass alle Leistungen aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter die ärztliche Schweigepflicht fallen. Das heißt, der Arbeitgeber darf über Diagnosen nicht informiert werden.

Wofür ist eigentlich ein Betriebsarzt da und wie profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von seiner Arbeit? Durch die neue Betriebsarztregelung müssen nun auch kleinere Unternehmen die Betreuung durch einen Arbeitsmediziner nachweisen. So manche Berufsgenossenschaft gibt ihren Mitgliedern derzeit neue Regeln vor, in welchem Umfang ein Betriebsarzt in der Firma tätig sein muss. Vor allem kleine Unternehmen halten die Auflagen für Gängelei oder Schikane. Zudem fühlen sich viele schlecht informiert und wissen nicht, dass auch Minifirmen ab dem 1. Oktober einen Betriebsarzt schriftlich bestellt oder per Vertrag verpflichtet haben müssen. Die neue Fassung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei Tätigkeiten, bei denen die Gefährdung der Gesundheit nicht auszuschließen ist, nun eine Wunschvorsorge ermöglichen müssen.

Bereits seit 1973 gibt es das Gesetz, dass grundsätzlich jeder Betrieb verpflichtet ist, für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Doch bei Weitem nicht alle Unternehmen erfüllen die Anforderungen in der Praxis. Die Betreuung stellt je nach Branche und Arbeitsplatz vollkommen verschiedene Anforderungen an den Betriebsarzt. So ist es für die einzelne Firma manchmal schwierig zu erkennen, welche Auflagen konkret gelten: Hier hilft die Berufsgenossenschaft weiter.

Diskussion um Auflagen

Schon seit vielen Jahren gibt es in Unternehmen die Diskussion, ob die Auflagen bei kleinen Betrieben überhaupt Sinn ergeben. So liegt das Minimum der arbeitsmedizinischen Betreuung laut den neuen Regelungen bei neun Minuten pro Jahr und Arbeitnehmer. Viele betroffene Firmen, darunter auch Rechtsanwälte, liefen deshalb Sturm gegen dieses Modell. Inzwischen gibt es für bestimmte Minibetriebe zumindest ein Konzept, wonach diese statt der Regel- nur eine Grundbetreuung von 80 Minuten pro Jahr wählen können.

Seit nahezu 30 Jahren nimmt die in Creglingen praktizierende Allgemeinärztin Gerti Willfarth die Aufgaben eines Betriebsarztes im Main-Tauber-Kreis wahr. Zu ihren „Kunden“ gehören zahlreiche kleine Handwerksbetriebe aber auch mittelständische Industriebetriebe mit über 2000 Beschäftigten, Pflegeheime und Arztpraxen. Neben den Einstellungsuntersuchungen führt Willfarth hauptsächlich die gesetzlich vorgeschriebenen Begehungen in Montage- und Produktionsbetrieben durch.

Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge durch den Betriebsarzt gehörtzunächst ein Beratungsgespräch. Anschließend entscheidet der Mediziner, ob eine körperliche Untersuchung notwendig wird. Die Untersuchung ist aber nur möglich, wenn der Beschäftigte zuvor über Inhalt, Zweck und Risiken aufgeklärt wurde und einwilligt.

Spezielle Untersuchungen und Vorschriften gelten zum Beispiel bei der Bildschirmarbeit. Lichteinfall, Sitzposition und Ergonomie des Arbeitsplatzes werden hier besonders bewertet, während in Berufen des Lebensmittelbereiches der besondere Fokus auf der Einhaltung der Hygienevorschriften liegt. An Betriebsbegehungen nehmen neben der Creglinger Ärztin der betroffene Personenkreis sowie die Personalleitung teil.

Gesteigerte Motivation

Die Tätigkeit des Betriebsarztes und seine Mittlerfunktion zwischen Belegschaft und Betrieb symbolisiert einen wesentlichen Bestandteil der Unternehmenskultur sowie der Fürsorge für die Beschäftigten. Diese Fürsorge trägt zur Motivation und Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen bei. Durch seine Tätigkeit fördert der Betriebsmediziner die Gesundheit der Mitarbeiter und unterstützt die sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Dies reduziert Störungen im Betrieb, optimiert die Arbeitsabläufe und fördert die Leistungsfähigkeit der Arbeiter. Das Ziel des Unternehmens, mit gesunden und leistungsfähigen Beschäftigten den Erfolg zu sichern, wird somit vom Betriebsarzt mitgetragen und unterstützt.

Der Arbeitsmediziner führt Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Beschwerden und Erkrankungen durch. Aus diesem Grund benötigt er ein gutes Verständnis der Arbeitsprozesse und der sozialmedizinischen sowie sozialrechtlichen Grundlagen des Gesundheitssystems. Der medzinische Fachmann muss in engem und vertrauensvollem Kontakt mit dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmern und den mit medizinischen Fragen beschäftigten Einrichtungen und Ärzten außerhalb des Betriebes stehen. Zudem klärt er in Absprache mit dem Unternehmer auch Fragen mit Berufsgenossenschaften oder staatlichen Behörden. Betriebsärzte sind in ihren medizinischen Bewertungen und Handlungen keiner Seite gegenüber weisungsgebunden. Wie jeder Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht.

Werner Palmert