Vom Hochwasser betroffene Betriebe können Kurzarbeitergeld beantragen

Das aktuelle Hochwasser in Baden-Württemberg und einigen weiteren Bundesländern hat enorme Schäden verursacht. Überflutete Keller, Häuser, Lager- und Fabrikhallen oder Verkaufsflächen stellen auch zahlreiche Betriebe vor große Herausforderungen. Bis zur Wiederaufnahme des regulären Betriebes kann Kurzarbeitergeld zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Das Beratungsunternehmen Ecovis fasst die wichtigsten Informationen aus der kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit zusammen.

Kurzarbeitergeld Hochwasser
Überflutete Innenstädte, Keller, Verkaufsflächen. Betriebe, die vom Hochwasser betroffen sind, können für ihre Mitarbeitenden Kurzarbeitergeld beantragen. Foto: Adobe Stock/ferkelraggae

Eine Vielzahl an Betrieben ist durch das Hochwasser in finanzielle Not geraten: Produktionen stehen still, Werkshallen stehen unter Wasser, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte können nicht öffnen. Manch Arbeitnehmer macht sich in dieser Situation sorgen um seinen Arbeitsplatz. In Fällen wie diesen kann Kurzarbeitergeld eine wichtige Unterstützung für Betriebe und deren Arbeitnehmer bieten.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Ein vorübergehender Arbeitsausfall im Betrieb führt zu Einbußen oder Ausfall der Lohnzahlung. In Teilen lässt sich ausgefallener Arbeitslohn mit Kurzarbeitergeld ausgleichen. Es ist dabei unerheblich, ob der gesamte Betrieb oder nur einzelne Abteilungen eines Unternehmens vom Arbeitsausfall betroffen sind.

Die Bundesagentur für Arbeit gewährt dieses nur dann, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist und er in absehbarer Zeit wieder mit Vollarbeit rechnen kann. Erfüllt ein Betrieb alle Voraussetzungen, kann das Kurzarbeitergeld maximal für zwölf Monate gewährt werden.

Die vier Hauptvoraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind:
1. Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
2. Betriebliche Voraussetzungen
3. Persönliche Voraussetzungen
4. Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit

Ziel des Kurzarbeitergeldes ist eine Überbrückung der Notsituation, um die Arbeitskräfte im Betrieb und in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten.

Welche Unternehmen einen Antrag stellen können

Ein Beispiel für erheblichen Arbeitsausfall sind Unternehmen, die von einer Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Diese Betriebe können dann Kurzarbeitergeld beziehen. Denn in diesem Fall liegt ein unabwendbares Ereignis mit abweichenden Witterungsverhältnissen vor, das die Voraussetzungen erfüllt, Kurzarbeitergeld zu beziehen.

In einem solchen Krisenfall gilt außerdem, dass Beschäftigte, deren Arbeit im Betrieb aufgrund von Hochwasser ausfällt, trotzdem bei Aufräumarbeiten helfen dürfen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bleibt dabei erhalten.

Ebenso können Produktionsbetriebe, die von ihrem Zulieferer aufgrund der Hochwassersituation kein Material erhalten, die Zahlung beantragen. Im umgekehrten Fall können auch Zulieferer Leistungen erhalten, wenn sie die Waren nicht an den betroffenen Abnehmer übergeben können.

Antrag des Kurzarbeitergeldes

Der Antrag muss schriftlich oder digital bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Spätestens am letzten Tag des Monats, für den ein Betrieb Kurzarbeitergeld beantragt, muss der Antrag dort eingegangen sein.

Sind dabei alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Betriebe Kurzarbeitergeld ab Beginn des Arbeitsausfalls. „Arbeitgeber müssen unbedingt Arbeitszeitaufzeichnungen führen und die Ausfallstunden aufzeichnen, um gegenüber der Arbeitsagentur den Ausfall nachweisen zu können“, erklärt Andreas Heberle, Steuerberater bei Ecovis in Edenkoben.

red

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