Mitarbeiter als Stakeholder: 36 Prozent der Start-ups beteiligen ihre Beschäftigten am Unternehmen

Im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte setzen Start-ups zunehmend auf Mitarbeiterbeteiligungen. Wer am Aufbau des Unternehmens mitwirkt, soll auch vom späteren Erfolg profitieren. Besonders virtuelle Beteiligungsmodelle werden immer häufiger genutzt.

Mitarbeiterbeteiligung in Start-ups
Virtuelle Anteile sind die mit Abstand am häufigsten genutzte Form der Mitarbeiterbeteiligung in deutschen Startups. Foto: Adobe Stock/NDABCREATIVITY

Der Aufbau eines Start-ups lässt häufig keinen Spielraum für hohe Gehälter. Stattdessen setzen viele junge Unternehmen auf Mitarbeiterbeteiligungen: Wer zum Wachstum beiträgt, soll später auch am wirtschaftlichen Erfolg partizipieren, etwa im Falle eines Verkaufs.

Derzeit bieten 36 Prozent der Start-ups ihren Beschäftigten eine Beteiligung am Unternehmen an. Weitere 41 Prozent ziehen ein solches Modell künftig in Betracht. Dies belegt eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dies berichtet der Verband in einer Mitteilung.

Zwischen breiter Teilhabe und exklusivem Gründerkreis

Wie breit diese Beteiligungen innerhalb der Belegschaft ausgestaltet sind, unterscheidet sich jedoch deutlich. Bei 27 Prozent der Start-ups profitieren alle von der Mitarbeiterbeteiligung. Weitere 32 Prozent beziehen zumindest ausgewählte Beschäftigte ein.

In den übrigen Unternehmen bleibt die Beteiligung auf einen kleinen Personenkreis beschränkt. Bei 19 Prozent sind ausschließlich die Gründerinnen und Gründer beteiligt, bei weiteren 11 Prozent das Gründungsteam und das Management.

 „Wer keine üppigen Festgehälter zahlen kann, setzt im Wettbewerb um die klügsten Köpfe oft auf Erfolgsbeteiligungen“, so Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Viele Startups haben hier noch Potenzial, indem sie größere Teile der Belegschaft beteiligen. Voraussetzung dafür sind gesetzliche Vorgaben, die wirklich einfach und steuerlich attraktiv sind.“

Virtuelle Anteile sind das bevorzugte Beteiligungsmodell

Für Mitarbeiterbeteiligungen setzen Start-ups überwiegend auf sogenannte virtuelle Anteile. Dabei erhalten Beschäftigte vertraglich zugesicherte Ansprüche auf eine Beteiligung am Erlös, beispielsweise im Falle eines Unternehmensverkaufs, ohne selbst Gesellschafter mit Stimmrechten zu werden. 84 Prozent der Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligung nutzen dieses Modell. Im Vorjahr lag dieser Anteil noch bei 71 Prozent.

Demgegenüber haben reale Unternehmensanteile an Bedeutung verloren. Aktuell werden sie lediglich von 8 Prozent der beteiligenden Start-ups eingesetzt, nachdem ihr Anteil im Vorjahr noch bei 20 Prozent gelegen hatte. Auch Anteilsoptionen werden seltener genutzt: Ihr Anteil sank von 23 Prozent im Jahr 2025 auf derzeit 11 Prozent. Einige Start-ups kombinieren mehrere Beteiligungsmodelle miteinander.

Red.


Zur Umfrage

Für die Datenerhebung befragte Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom insgesamt 102 Tech-Startups in Deutschland online, darunter 37 Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Die Befragung wurde zwischen der 21. und 27. Kalenderwoche 2026 durchgeführt.

Die Umfrage erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität, liefert jedoch ein aussagekräftiges Stimmungsbild der deutschen Tech-Startup-Szene. Grundlage der Auswertung waren die Fragen: „Werden eure Beschäftigten an eurem Startup beteiligt? Mehrere Antworten sind möglich“ sowie „Wer ist in eurem Startup beteiligt?“.


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