Für Spitzenzeiten: Unternehmen können Arbeitskräfte aus dem Ausland rekrutieren

Arbeitskräfte aus dem Ausland
Bei Engpässen in Spitzenzeiten können Unternehmen, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe, seit 1. März für bis zu acht Monate Arbeitskräfte aus dem Ausland einstellen. Foto: AdobeStock/Michaela Begsteiger

Seit dem 1. März 2024 ist die zweite Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“ in Kraft. Ein Aspekt ist die sogenannte „kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung“. Mit dieser können Arbeitgeber nun in Spitzenzeiten kurzfristig Arbeitskräfte aus dem Ausland einstellen.

„Die neue kurzzeitige Beschäftigung eröffnet Arbeitgebern, etwa mit Saisongeschäft, eine gute Möglichkeit, ausländische Arbeitskräfte anzuwerben, sozialversicherungspflichtig und nach Tarif einzustellen. Das kann in Spitzenzeiten helfen, wenn es nicht möglich ist, ausreichend inländisches Potential zu erschließen“ sagt Vanesa Ahuja, Vorständin der Bundesagentur für Arbeit für das internationale Geschäft.

Die neue Regelung gibt Arbeitgebern die Möglichkeit, für Engpässe in Spitzenzeiten, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe oder an Flughäfen, Arbeitskräfte aus dem Ausland für bis zu acht Monate einzustellen, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Eine Berufsausbildung oder ein Studium sind nicht erforderlich. Die BA kann die Zustimmung beziehungsweise die Arbeitserlaubnis grundsätzlich für jede Beschäftigung im Inland erteilen.

Unternehmen kümmern sich um Rekrutierung

Die Arbeitskräfte werden von den Unternehmen selbst rekrutiert und angeworben, die BA verantwortet die Prüfung der Voraussetzungen. Zu diesen Voraussetzungen gehören unter anderem eine inländische Beschäftigung von mindestens 30 Stunden pro Woche, die Bindung des Arbeitgebers an einen Tarifvertrag und eine Vergütung zu den geltenden tariflichen Bestimmungen, sowie die Übernahme der Reisekosten durch den Arbeitgeber.

Die Regelung sieht zudem ein Kontingent vor, dass von der BA festgesetzt wird. Laut Pressemitteilung liegt das von der BA für das Jahr 2024 festgelegte Kontingent bei 25.000 Zustimmungen für alle Branchen. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Arbeitgeber können bei der BA eine Arbeitserlaubnis oder eine Vorabzustimmung zu einem Aufenthaltstitel für Arbeitskräfte aus dem Ausland ab sofort online unter www.arbeitsagentur.de beantragen.

Eine Übersicht über die bereits in Kraft getretenen sowie weitere geplante Änderungen im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gibt es auf der dazugehörigen Seite der Bundesregierung.

red