Baden-Württemberg schreibt 41. Innovationspreis für kleine und mittlere Unternehmen aus

Die diesjährige Ausschreibung des „Dr.-Rudolf-Eberle-Preises“ für kleine und mittlere Unternehmen aus Baden-Württemberg ist gestartet. Bewerbungen für den vom Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg verliehenen renommierten Innovationspreis 2025 sind noch bis 31. Mai 2025 möglich.

Innovationspreis 2025
Zum 41. Mal verleiht das Land Baden-Württemberg den Innovationspreis 2025 an kleine und mittlere Unternehmen für unkonventionelle Ideen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung. Foto: Adobe Stock/ImageFlow

Bereits seit 1985 werden mit dem „Dr.-Rudolf-Eberle-Preis“ unkonventionelle Ideen für innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen ausgezeichnet. Kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk sowie technologischer Dienstleistung können sich noch bis Samstag, 31. Mai 2025, bewerben. Der mit 50.000 Euro dotierte Preis wird in diesem Jahr zum 41. Mal verliehen und ist dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle gewidmet.

„Mit dem Innovationspreis wollen wir das enorme Potenzial von jungen und etablierten mittelständischen Unternehmen hervorheben“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin des Landes Baden-Württemberg, zum Start der Ausschreibung. Bemerkenswert sei die zuletzt steigende Beteiligung von Start-ups. Dies spiegele das Renommee Baden-Württembergs als stärkster Gründungsstandort 2024 wider, so Hoffmeister-Kraut, wie zuletzt der „Next Generation Report 2024“ gezeigt habe. „Vor dem Hintergrund, dass die jungen Unternehmen von heute der Mittelstand von morgen sind, möchte ich ausdrücklich auch unsere traditionellen mittelständischen Unternehmen ermutigen, sich mit ihren erfolgreichen Innovationen zu bewerben“, wird die Ministerin in der Pressemitteilung des Landes Baden-Württemberg zitiert.

Teilnahmebedingungen für den Innovationspreis 2025

Voraussetzungen für die teilnehmenden Unternehmen sind:

  • Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
  • Maximal 500 Beschäftigte im Unternehmen
  • Maximaler Jahresumsatz von 100 Millionen Euro

Kriterien für die Preisvergabe sind der technische Fortschritt, die besondere unternehmerische Leistung sowie der nachhaltige wirtschaftliche Erfolg.

Ergänzend zum „Dr.-Rudolf-Eberle-Preis“ lobt die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft erneut einen Sonderpreis in Höhe von 7500 Euro aus, der an ein junges Unternehmen vergeben werden soll.

Eine fachkundige Jury bestimmt die Preisträger und entscheidet über die Aufteilung des Preisgeldes. Überreicht werden die Preise im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am Donnerstag, 13. November.


Ausschreibung „Dr.-Rudolf-Eberle-Preis“

Alle Informationen zur Ausschreibung des Innovationspreises 2025 des Landes Baden-Württemberg sowie die Ausschreibungsunterlagen sind auf www.innovationspreis-bw.de zu finden.

Mit einem Quickcheck können Unternehmen dort prüfen, ob ihre Bewerbung zulässig ist.

Alle Informationen sind zudem bei den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie dem Patent- und Markenzentrum Baden-Württemberg erhältlich.


Baden-Württemberg sei angesichts der aktuellen und kommenden Herausforderungen als bundes- und europaweit starker Wirtschaftsstandort im besonderen Maße auf wirtschaftlich erfolgreiche Innovationen angewiesen, so Hoffmeister-Kraut. „Mehr denn je wird es darauf ankommen, mit Mut und Entschlossenheit Ideen für zukunftsfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in den Markt zu bringen. Jeder Beitrag zählt, um eine positive Zukunftsperspektive für unser Land zu schaffen.“

red.

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