KI am Arbeitsplatz: Jeder dritte Beschäftigte nutzt Künstliche Intelligenz

Statistiken erstellen, recherchieren, übersetzen, Fotos erstellen und bearbeiten – die Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld nimmt zu. Eine TÜV-Verband-Umfrage zeigt: Inzwischen verwendet jeder dritte Beschäftigte KI im beruflichen Kontext. Vor diesem Hintergrund besonders wichtig: Beschäftigte durch Weiterbildung im richtigen Umgang mit KI schulen.

KI am Arbeitsplatz
Die Nutzung von KI am Arbeitsplatz: Bei der Erstellung von Daten und Auswertung von Statistiken spielt Künstliche Intelligenz in Unternehmen eine immer wichtigere Rolle. Foto: AdobeStock/InfiniteFlow

Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Umfrage des TÜV-Verbands zeigen die Auswirkungen von KI auf den Arbeitsalltag vieler Erwerbstätiger. Nach eigenen Angaben nutzen 31 Prozent der Befragten generative KI wie ChatGPT, Claude, Gemini oder Le Chat nutzen am Arbeitsplatz für berufliche Zwecke. In der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil der KI-Nutzer mit 53 Prozent deutlich höher, da viele Befragte die Anwendungen nur privat nutzen. Dabei gehören 26 Prozent von ihnen zu den „heavy usern“, die die entsprechenden Anwendungen täglich oder mehrmals wöchentlich einsetzen. Eine deutliche Mehrheit ist außerdem der Meinung, dass KI-Technologie das Potenzial hat, sie im privaten (61 Prozent) und beruflichen (59 Prozent) Leben zu unterstützen. Gleichzeitig bleiben aber auch starke Vorbehalte und Sorgen. So sieht mit 76 Prozent eine deutliche Mehrheit nicht abschätzbare Risiken der KI-Technologie.

KI am Arbeitsplatz: Kompetenzen aufbauen

„Künstliche Intelligenz wird viele Arbeitsprozesse in nahezu allen Berufsfeldern grundlegend verändern – vom Anlagenbau bis zur Zahntechnik“, so Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. In der Industrie wird KI bereits in verschiedenen Bereichen wie der Robotik, Produktionsplanung oder Produktentwicklung eingesetzt. Mit Blick auf den Arbeitsmarkt sagt Bühler, es sei entscheidend, dass Beschäftigte frühzeitig die nötigen KI-Kompetenzen aufbauen.

Eine Gefahr für den eigenen Job sehen derzeit nur wenige Befragte. Zwar gehen 49 Prozent der Erwerbstätigen davon aus, dass „sehr viele Menschen“ ihren Job als Folge des KI-Einsatzes verlieren werden. Aber nur sieben Prozent befürchten, dass es sie selbst treffen könnte. „Künstliche Intelligenz hat ähnliche Folgen wie die Einführung des Personal Computers oder des Internets“, erklärt Bühler. „Entweder die Beschäftigten lernen den Umgang mit KI-Anwendungen oder sie verlieren den Anschluss.“

Die Umfrage zeigt, das aktuell nur 37 Prozent der Beschäftigten die Sorge haben, dass sie „beruflich abgehängt“ werden, wenn sie die Technologie nicht beherrschen. Dagegen halten 60 Prozent der Erwerbstätigen Weiterbildungen zum Thema KI für ihre berufliche Tätigkeit für sinnvoll. „Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden aktiv unterstützen und KI-Schulungen anbieten“, betont Bühler.

AI Act verpflichtet Unternehmen zu Schulungen

Nach Meinung des TÜV-Verbands sollten Unternehmen und andere Arbeitgeber angesichts der überragenden Bedeutung von KI eine Strategie für den Einsatz der Technologie und die Schulung ihrer Mitarbeitenden entwickeln. Ohnehin gilt seit dem 2. Februar 2025 laut der europäischen KI-Verordnung (AI Act) eine Weiterbildungspflicht. Das heißt: Unternehmen und andere Arbeitgeber, die KI-Systeme selbst entwickeln oder diese nutzen, müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Ziel der Regelung ist es, Innovationen zu fördern und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie zu gewährleisten.

Drei zentrale Schulungsbereiche im Bereich KI

  • Technisches Know-how: Die Beschäftigten entwickeln dabei ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweise von KI-Algorithmen, maschinellem Lernen und generativen KI-Modellen wie ChatGPT.
  • Anwenderkenntnisse: Die Beschäftigten erlangen die Fähigkeit, die entsprechenden KI-Tools sicher und effektiv in den jeweiligen Branchen und Anwendungsgebieten einzusetzen.
  • Compliance: Anwender und insbesondere Entwickler von KI-Systemen sollten Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben und die ethischen Prinzipien im Umgang mit KI erwerben.

Fehlende Vorgaben für die Nutzung von KI im Job

Die aktuelle Befragung zeigt auch, dass es in den meisten Organisationen an klaren Vorgaben für die Nutzung von KI fehlt. Lediglich 19 Prozent der abhängig Beschäftigten geben an, dass ihr Arbeitgeber konkrete Regelungen für den Einsatz generativer KI im Job erlassen hat. Darunter geben vier Prozent an, dass die Nutzung explizit untersagt ist. „Den meisten Arbeitgebern fehlt offenbar ein strategischer Ansatz, wie Künstliche Intelligenz in ihrer Organisation möglichst gewinnbringend eingesetzt werden kann“, konstatiert der Geschäftsführer des TÜV-Verbands.

Wenn es Vorgaben gibt, beschäftigen sich diese mit den Themen Datenschutz (76 Prozent), Regelungen zum Schutz sensibler Informationen (63 Prozent) oder urheberrechtlichen Regelungen (61 Prozent). Immerhin 54 Prozent verpflichten ihre Mitarbeitenden, bei KI-generierten Inhalten einen Faktencheck durchzuführen.

Aus Bühlers Sicht kann KI „einen erheblichen Beitrag zur Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands leisten, wenn sie richtig eingesetzt wird. Dafür braucht es Standards, sichere KI-Systeme und Qualifikationsmaßnahmen für die Beschäftigten.“

red.


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