Wer beruflich mit Künstlicher Intelligenz zu tun hat, sollte sich mit der neuen Technologie auskennen. Unternehmen sind daher gemäß der europäischen KI-Verordnung zur Schulung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet. Worauf es bei diesen KI-Schulungen ankommt, berichtet der Digitalverband Bitkom.

Ob als Recherchetool oder beim Formulieren von E-Mails – Künstliche Intelligenz kann im Job auf vielfältige Weise eingesetzt werden. Doch nur, wer auf dem Gebiet über die nötigen Kompetenzen verfügt, wird die neue Technologie effizient nutzen können.
Für Unternehmen kann es sich daher lohnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz von KI zu schulen. Um herauszufinden, wie viele Berufstätige in Deutschland bereits auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz geschult wurden, wurden in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom 1005 Personen ab 16 Jahren befragt.
Europäische KI-Verordnung: Unternehmen verpflichtet, die Mitarbeiter zu schulen
Die repräsentative Befragung ergab, dass 20 Prozent der Berufstätigen bei ihrem Arbeitgeber bereits KI-Schulungen erhalten haben. Weitere sechs Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten in ihrem Job zwar die Möglichkeit, eine derartige Schulung wahrzunehmen. Sie haben diese Möglichkeit jedoch noch nicht wahrgenommen. Der überwiegenden Mehrheit von 70 Prozent der Beschäftigten werden an ihrem Arbeitsplatz dagegen gar keine KI-Fortbildungen angeboten.
„KI macht viele Tätigkeiten im Beruf einfacher und effizienter – und die Nutzung kann zudem noch Spaß machen. Wichtig ist, dass man die Tools richtig bedienen kann und auch über die Möglichkeiten und Grenzen der Technologie sowie über Datenschutz und Datensicherheit Bescheid weiß“, so Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
Die europäische KI-Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, sobald sie KI verwenden, sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ vorweisen können. Neben den eigenen Beschäftigten gehören dazu auch Zeitarbeiter, Freelancer oder Dienstleister.
KI-Schulungen in Unternehmen: Auf diese Faktoren kommt es an
Obwohl diese Vorgabe bereits seit Februar 2025 gilt, gebe es zur konkreten Umsetzung noch viele Fragen. „Auch Unternehmen, die aktuell noch keine KI einsetzen, sollten überlegen, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechende Fortbildungen anzubieten, denn viele nutzen zum Beispiel private KI-Apps auch für berufliche Zwecke“, betont Wintergerst.
Bitkom empfiehlt Unternehmen, KI-Schulungen zielgruppenspezifisch, bedarfsgerecht und kontinuierlich durchzuführen. Technische Grundlagen zur Funktionsweise der KI im Allgemeinen und im konkreten Anwendungskontext sollten ebenso berücksichtigt werden wie rechtliche und ethische Fragen.
Bei vollständigen Weiterbildungskonzepten kommt es beispielsweise darauf an, dass sie einen Lernraum zum Ausprobieren, Peer-Learning sowie Community-Netzwerken für informelles Lernen bereitstellen.
Red.


