Neun von zehn Beschäftigten dürfen Diensthandy privat nutzen

Der Großteil der Beschäftigten darf ein Diensthandy auch privat nutzen. Foto: Adobe Stock/Maridav

Fast 90 Prozent der Berufstätigen, die ein Diensthandy vom Arbeitgeber gestellt bekommen, dürfen dieses auch privat außerhalb des Jobs verwenden.

Für viele Berufstätige ist das Diensthandy nicht allein dem Job vorbehalten. 88 Prozent dürfen das vom Arbeitgeber gestellte Gerät auch für private Zwecke nutzen. Das ist das Ergebnis einer Befragung des Branchenverbands Bitkom. Doch nicht alle machen von dieser Möglichkeit Gebrauch:  Fast jeder Fünfte (18 Prozent) nutze das Dienstgerät trotzdem allein für berufliche Zwecke und lasse die private Kommunikation außen vor. „Beschäftigte, die ihr dienstliches Smartphone auch für private Zwecke nutzen, brauchen dafür die ausdrückliche Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Ratsam ist außerdem, die Bedingungen der Nutzung und Kostenübernahme schriftlich zu regeln“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Wer dienstlich mobil telefoniere, tue dies häufig aber auch mit dem privaten Smartphone, wie Bitkom ermittelt hat. Insgesamt bekommen 44 Prozent der Befragten ein Diensthandy zur alleinigen Nutzung gestellt, zwei Prozent teilen sich ein Gerät mit anderen Personen. 36 Prozent nutzen laut Bitkom ihr eigentlich privates Handy oder Smartphone auch für den Job. Sehr unterschiedlich sei dabei die Kostenübernahme geregelt: Bei 64 Prozent finde keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber statt. Bei 12 Prozent übernehme der Arbeitgeber die Kosten für alle beruflich geführten Telefonate und bei elf Prozent beteilige sich das Unternehmen an den Anschaffungskosten für das Gerät. Jeweils sieben Prozent erhielten einen monatlichen Pauschalbetrag beziehungsweise eine monatliche Beteiligung an den Telefongebühren.

Datenschutz und Sicherheit beachten

Zu beachten seien zudem Sicherheitsaspekte. „Wenn private Geräte dienstlich genutzt werden, sind unter bestimmten Umständen auch Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz notwendig – insbesondere, wenn es um die Übertragung und Speicherung arbeitsbezogener Daten oder Kontakte geht. Hier braucht es klare Regeln zur sicheren Nutzung privater Geräte“, betont Rohleder. „Grundsätzlich ist es die bessere und sicherere Variante für Unternehmen, Dienstgeräte für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereitzustellen, die zentral verwaltet werden und wann immer nötig Updates erhalten.“ Das gilt nicht nur für Smartphones, sondern auch für Laptops oder PCs.

Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Menschen in Deutschland ab 16 Jahren telefonisch befragt.

red.