Seit dem 12. September ist der EU Data Act gültig. Unternehmen müssen die mit ihm einhergehenden Vorgaben nun vollständig umgesetzt haben.

Die 20-monatige Übergangsfrist ist vorbei – Seit Freitag, den 12. September 2025 müssen Unternehmen in Deutschland den europäischen Data Act komplett umgesetzt haben. Im Januar 2024 war er beschlossen worden.
Der EU Data Act sieht eine Vielzahl an verschiedenen Regelungen vor, die beispielsweise den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern vereinfachen oder Verwaltungen im Notfall den Zugriff auf Unternehmensdaten ermöglichen sollen. Dies berichtet der Digitalverband Bitkom e.V. in einer Mitteilung.
Praxisleitfaden zum EU Data Act bietet Unterstützung
Zugleich beinhalte der EU Data Act aber auch Vorgaben für Vertragsklauseln, die Daten betreffen. Er gewähre Unternehmen und Nutzenden Rechte an Daten von vernetzten Geräten, was zur Entwicklung neuer Dienstleistungen beitragen kann.
Eine im Mai veröffentlichte Bitkom-Studie hatte ergeben, dass zum Zeitpunkt der Befragungen erst ein Prozent der Unternehmen den Data Act vollständig umgesetzt hatte, vier Prozent immerhin teilweise.
Um Unternehmen bei der Umsetzung des EU Data Acts zu unterstützen, hat der Verband einen Praxisleitfaden bereitgestellt, der dazu die wichtigsten Fragen beantwortet. Regelungen werden darin ebenso erklärt wie Praxis-Tipps bereitgestellt.
Der „Umsetzungsleitfaden zum Data Act: Hilfestellungen zur Umsetzung von (EU) 2023/2854 – aus der Praxis für die Praxis“ steht kostenlos zum Download bereit.
Red.


