Datenschutz im Wandel: Unternehmen plädieren für eine Reform der DS-GVO

Unternehmen sehen Reformbedarf beim europäischen Datenschutz. Die Anforderungen rund um die DS-GVO belasten viele Betriebe – und die Rufe nach mehr Praxistauglichkeit werden lauter. Dies belegt eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom e.V.

Nachbesserungen bei der DS-GVO
Datenschutz in der Praxis: Unternehmen fordern Nachbesserungen bei der DS-GVO. Foto: Adobe Stock/WrightStudio

Die deutsche Wirtschaft setzt sich verstärkt für eine Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein. Laut einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 603 Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten fordern 79 Prozent, dass die deutsche Politik sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung der DS-GVO einsetzt. 71 Prozent der befragten Unternehmen sprechen sich dafür aus, die bestehenden Regelungen zu lockern.

Die EU-Kommission hat mit dem „digitalen Omnibus“ zuletzt Reformen zu den seit sieben Jahren geltenden Datenschutzbestimmungen vorgelegt. Gleichzeitig nimmt die Belastung durch den Datenschutz weiter zu: Bei 69 Prozent der Unternehmen ist der damit verbundene Aufwand im vergangenen Jahr erneut angewachsen. Mittlerweile bewerten ihn 97 Prozent als sehr hoch oder eher hoch.

72 Prozent der Unternehmen sind der Meinung, dass der Datenschutz in Deutschland über das Ziel hinausschießt – ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr (64 Prozent). Darüber hinaus sind 77 Prozent der Ansicht, dass der Datenschutz die Digitalisierung in Deutschland bremst (2024: 70 Prozent).

Nachbesserungen bei der DS-GVO gefordert

„Diese Bewertung der Unternehmen sollten wir ernst nehmen und einen sowohl effektiven als auch praxistauglichen Datenschutz für die digitale Gesellschaft ermöglichen. Mit dem digitalen Omnibus hat die EU-Kommission wichtige Schritte angestoßen, um Alltagsprobleme im Umgang mit dem Datenschutz zu verringern. Doch die strukturellen Hürden bleiben“, so Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

„In vielen Branchen herrscht Rechtsunsicherheit, etwa bei Einwilligungen, die nicht nur dokumentiert, sondern auch rechtssicher formuliert und geprüft werden müssen. Die Vielzahl komplexer Datenschutzvorschriften schafft aufwändige und teils bürokratische Prozesse in Unternehmen. Hier braucht es dringend Klarheit und Entlastung.“

Die größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der DS-GVO

Die größten Herausforderungen bei der Umsetzung von Datenschutzvorgaben bestehen für Unternehmen zum einen darin, dass der Prozess nie vollständig abgeschlossen ist (86 Prozent). Aber auch Unsicherheiten zu den genauen Anforderungen der DS-GVO spielen eine Rolle (82 Prozent).

Hinzu kommen regelmäßige Überprüfungen beim Einsatz neuer Tools, die von 77 Prozent der Befragten genannt werden. Mit etwas Abstand folgen aus Sicht der Unternehmen generell zu hohe Anforderungen (69 Prozent), eine uneinheitliche Auslegung der Regelungen innerhalb der EU (54 Prozent), fehlende Beratung durch Aufsichtsbehörden (54 Prozent), widersprüchliche rechtliche Vorgaben (53 Prozent) sowie eine uneinheitliche Interpretation der Vorschriften innerhalb Deutschlands (37 Prozent).

Auch intern stehen Unternehmen vor Hürden: Besonders viel Zeit erfordert die notwendige Umstellung von IT-Systemen (50 Prozent). Außerdem gestaltet sich die Vermittlung der komplexen Datenschutzanforderungen an die Beschäftigten als aufwendig (46 Prozent). Weitere Schwierigkeiten sind der Mangel an qualifiziertem Personal für die Umsetzung des Datenschutzes (38 Prozent), fehlende finanzielle Mittel (31 Prozent) sowie eine unzureichende Einbindung der Datenschutzbeauftragten (25 Prozent). Weniger häufig wird die fehlende Unterstützung im Unternehmen für Datenschutz genannt (12 Prozent).

Die Änderungswünsche der Unternehmen

Wenn es darum geht, die DS-GVO zu verbessern, sprechen sich jeweils etwa drei Viertel dafür aus, die Pflicht zur Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten zu reduzieren (76 Prozent) und das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt abzuschaffen (73 Prozent).

63 Prozent befürworten eine vereinfachte Nutzung pseudonymisierter Daten, während 62 Prozent eine verpflichtende, praxisnahe Beratung durch die Aufsichtsbehörden fordern. 61 Prozent wünschen sich mehr Rechtssicherheit bei der Interessenabwägung und 60 Prozent plädieren für geringere Informationspflichten.

Darüber hinaus sind 54 Prozent für eine Ausweitung der Datenverarbeitung ohne Einwilligung und 53 Prozent für eine Verringerung des Prüfaufwands bei Datenschutzfolgeabschätzungen. Ein Drittel der Befragten (33 Prozent) spricht sich dafür aus, die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten abzuschaffen. „Es geht den Unternehmen darum, die DS-GVO nach sieben Jahren praxistauglich zu machen“, so Dehmel. „Datenschutz muss verständlich und anwendbar sein.“

Red.

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